Personalführung - So gelingen Zielvereinbarungsgespräche

Zievereinbarungen müssen realistisch sein, damit der Mitarbeiter nicht schon im Vorfeld aufgibt. (Foto: Konstantin Gastmann/pixelio.de)
Zievereinbarungen müssen realistisch sein, damit der Mitarbeiter nicht schon im Vorfeld aufgibt. (Foto: Konstantin Gastmann/pixelio.de)
Redaktion (allg.)

Zielvereinbarungsgespräche haben das Potenzial, das Engagement der Mitarbeiter positiv zu beeinflussen – vorausgesetzt, der Vorgesetzte führt sie richtig und steckt die Ziele weder zu hoch noch zu niedrig.
Weil es Motivation und damit auch Unternehmenserfolg positiv beeinflusst, lohnt sich für Transportunternehmer, Mitarbeitergespräche zu professionalisieren und Zielvereinbarungen mit den Angestellten zu treffen. In Theorie und Praxis bieten sich dafür zwei verschiedene Konzepte an. Zu den wichtigsten Gesprächen gehören Beurteilungs-, Kritik-, Rückkehr-, Konflikt-, Informations- und insbesondere das Zielvereinbarungsgespräch – bei vielen Transportunternehmen werden allesamt oft stiefmütterlich behandelt.
Dabei können gerade Zielvereinbarungsgespräche den Transportunternehmern helfen, ihr Unternehmensergebnis zu verbessern, weil sich die vereinbarten Jahresziele positive auf den Einsatz der Mannschaft auswirken. Allerdings steht der Erfolg dabei natürlich unter der Prämisse, dass jeder Mitarbeiter, der bis zum Jahresende die entsprechende Leistung zeigt, einen Bonus erhält.
Von zu ehrgeizigen Zielen ist dabei allerdings abzuraten. Denn steckt der Transportunternehmer seine Erwartungen zu hoch, dann bleiben die positiven Effekte aus. Sollte der Mitarbeiter demotiviert zurückbleiben, kehren sie sich unter Umständen sogar ins Negative.
Das Dilemma lösen
Die Lösung des vorstehenden Dilemmas besteht darin, dass der Vorgesetzte dem Mitarbeiter bei der Zielfindung eine zentrale Rolle überlässt. Transportunternehmen, die Zielvereinbarungsgespräche professionell führen, geben dem Mitarbeiter die Chance, konkrete Ziele vorzuschlagen, die sich an den vorgegebenen Rahmenzielen orientieren. Diese sollten dann in einem Jahreserstgespräch besprochen, gegebenenfalls verändert und gemeinsam verabschiedet werden. Aus Sicht des Disponenten könnte ein Ziel lauten, sicherzustellen, dass die Mitarbeiter im Hub keine Fehlverladungen verursachen, um Kosten für Sonderfahrten zu vermeiden. Die Zielvorgaben des Transportunternehmers sollten realistisch sein, das heißt der Mitarbeiter muss die Chance bekommen, das gemeinsam vereinbarte Ziel auch zu 100 Prozent erreichen zu können.
Von großer Bedeutung ist aus Mitarbeitersicht natürlich die Belohnung. In vielen Unternehmen, die kein Zielvereinbarungssystem unterhalten, erfolgt die Belohnung von Mitarbeitern, wenn es eine Belohnung überhaupt gibt, noch nach Gutsherrenart. Der Inhaber entscheidet aus dem Bauch heraus, welche Mitarbeiter in welcher Höhe für ihre abgelieferte Leistung finanziell extra belohnt werden und welche leer ausgehen. Die vorstehende Vorgehensweise kann dem Transportunternehmer schaden, wenn andere Mitarbeiter für ihre Leistungen nicht belohnt werden. Besonders dann, wenn sie – subjektiv betrachtet – der Meinung sind, ebenfalls eine gleichwertige Leistung geliefert zu haben, die keine extra Belohnung erfährt. Es gibt viele Transportunternehmer, die um die Bedeutung von Zielvereinbarungsgesprächen wissen, sich aber von den Managementkollegen davon abhalten lassen, ein solches Führungsinstrument als Prozess zu institutionalisieren.

Argument Zeitmangel

Die Gegner argumentieren damit, dass sie für solche Gespräche keine Zeit in der alltäglichen Arbeit haben oder sie erklären, dass sie zunächst größere Probleme beseitigen müssten. Weit verbreitet ist außerdem die Haltung, dass Zielvereinbarungsgespräche sowieso nicht viel oder gar nichts bringen. Außerdem könne man ja auch so mal mit dem Mitarbeiter sprechen.
Von allen diesen Einwänden sollte sich der Transportunternehmer jedoch nicht abhalten lassen und die Zielvereinbarungen mit seinen Mitarbeitern treffen. Wichtig ist dabei, dass die Zusammensetzung des Bonus klar nachzuvollziehen ist. So könnte ein Unternehmer mit seinem Mitarbeiter beispielsweise vereinbaren, dass er zehn Prozent Aufschlag auf sein Jahresbruttogehalt erhält, wenn er das gesetzte Ziel vollständig erreicht.Quellenhinweis Bilder (tlw.): Pixelio(boe)

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