TÜV für grenzübergreifende Ahndung

Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) begrüßt die Pläne der EU zur grenzübergreifenden Ahndung von Verkehrsverstößen.
Redaktion (allg.)
Bislang hatten laut Verbandsaussage Verkehrsdelikte im Ausland kaum Konsequenzen, weil die Behörden nicht grenzüberschreitend aktiv werden durften. Jetzt soll eine EU-Richtlinie erreichen, dass die gefährlichsten Verkehrsverstöße, wie zu hohe Geschwindigkeit, Rotlichtverstöße und Trunkenheit am Steuer, künftig grenzübergreifend geahndet werden können. „Brüssel handelt konsequent europäisch, denn Strafen sind nur dann wirkungsvoll, wenn sie für alle Verkehrsteilnehmer in ganz Europa gelten“, erläutert Dr. Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VdTÜV. „Besonders in einem Transitland wie Deutschland würde sich dadurch die Verkehrssicherheit erhöhen“, glaubt er. Die grenzübergreifende Ahndung von Verkehrsverstößen ist aus seiner Sicht aber nur ein erster wichtiger Schritt. Mittelfristig solle auch eine europaweite Vereinheitlichung von Rehabilitationsmaßnahmen, etwa für alkoholauffällige Fahrer, folgen. Die EU-Kommission geht in der Begründung ihres Richtlinienvorschlages davon aus, „dass der Anteil der Gebietsfremden an den Verkehrssündern höher ist als ihr Anteil am nationalen Straßenverkehr, insbesondere im Bereich überhöhter Geschwindigkeit.“ Im Jahr 2007 starben in der Europäischen Union mehr als 40 000 Menschen im Straßenverkehr. Die Initiative der EU-Kommission steht im Zusammenhang der EU-Charta für Verkehrssicherheit, die zur Halbierung der Zahl von Verkehrstoten in Europa bis zum Jahr 2010 beitragen soll. (akw)
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