Redaktion (allg.)
Wie der Automobil-Club mitteilt, würde eine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit weder einen nennenswerten Beitrag zur Verkehrssicherheit noch zum Umweltschutz leisten. „Wie Untersuchungen zeigen, geht von diesen Fahrzeugen keine besondere Unfallgefahr aus. Ein besonderes Tempolimit ist daher nicht gerechtfertigt“, so ADAC-Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker, „dennoch ist es sinnvoll und notwendig, dass die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ihre bereits einige Jahre zurückliegende Untersuchung der Unfälle von Kleintransportern aktualisiert.“ Nur so könne eine sachliche Diskussion über geeignete Maßnahmen geführt werden. Um die Verkehrssicherheit von Kleintransportern zu verbessern, muss nach Ansicht des ADAC die Fahrerfortbildung intensiviert werden. Von zentraler Bedeutung sind etwa Schulungsmaßnahmen zur richtigen Ladungssicherung. Durch Aufklärungsaktionen sollte zudem die Gurtanlegequote bei den Fahrern gesteigert werden. Der Club fordert die Fahrzeughersteller auf, Standardvorkehrungen wie etwa Zurr-Ösen zur Ladungssicherung zu optimieren und die Sicherheitsausstattung wie bei den Pkw weiterzuentwickeln. Dazu gehören serienmäßiges ABS, ESP, Reifen mit ausreichenden Belastungsreserven sowie Reifendruck-Kontrollsysteme. (swe)(sw)
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