Pflanzenölbranche mit Verfassungsbeschwerde

Die von Mobil ohne Fossil e.V. und dem Bundesverband Pflanzenöle e.V. initiierte Beschwerde gegen die Einführung der Biosprit-Steuer wurde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Redaktion (allg.)
Pünktlich vor Ablauf der Jahresfrist gegen das Gesetz zur Einführung der Biosprit-Steuer legt die Pflanzenölbranche Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtmäßigkeit des Energiesteuergesetzes ein. Der wenige Tage zuvor verkündete Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtannahme der Biodiesel-Verfassungsbeschwerde gilt nicht für die Pflanzenölbranche. Der Grund für die erneute Verfassungsbeschwerde, so der Verband Mobil ohne Fossil e. V., läge in der bisher mangelnden differenzierten Betrachtung zwischen den Kraftstoffen Biodiesel und purem Pflanzenöl in der abgewiesenen Biodiesel-Verfassungsbeschwerde. Die Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Biodiesel wird auf den ordnungspolitisch mit der Beimischungspflicht geschaffenen alternativen Absatzmarkt gestützt. Biodiesel muss seit Anfang dieses Jahres von den Mineralölkonzernen dem fossilen Dieselkraftstoff beigemischt werden. Pures Pflanzenöl hingegen, so die Branche weiter, erfährt keine Förderung durch eine Beimengungsquote. Andere alternative Kraftstoffe, zum Beispiel Erdgas, seien deshalb bis mindestens 2018 von der Energiesteuer befreit, eine Gleichbehandlung von purem Pflanzenöl ist deshalb geboten. (swe)(sw)
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