Redaktion (allg.)
Dann tritt das von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee vorgelegte Gesetz in Kraft, nachdem es am 6. Juli die letzte Hürde Bundesrat passiert hat. Die Länderkammer hatte noch eine Änderung durchgesetzt: Das Alkoholverbot wird nicht nur, wie ursprünglich vorgesehen, während der Probezeit von Fahranfängern greifen, sondern für alle Jugendliche bis zur Altergrenze von 21 Jahren gelten. Verstöße gegen das neue Gesetz können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro und zwei Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden. Zudem kann die Probezeit für Fahranfänger, die sich noch in dieser Phase befinden, um weitere zwei Jahre verlängert werden; außerdem ist die Anordnung eines Aufbauseminars mit Kosten von bis zu 200 Euro möglich.(tpi)
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