Höhere Bußgelder für Verkehrsrowdys

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hat sich in Berlin gemeinsam mit den Verkehrsministern der Bundesländer darüber verständigt, das Sanktionsniveau für Verkehrsverstöße zu überarbeiten.
Torsten Buchholz
„Wir werden die Bußgelder für Verstöße wie Alkohol- und Drogenfahrten deutlich erhöhen“, sagte Tiefensee. Die schweren, oft tödlichen Unfälle würden Raser, Drängler und häufig auch Drogenkonsumenten. Tiefensee: „Dagegen müssen wir hart vorgehen. Nur wenn es im Portemonnaie wirklich weh tut, werden Verkehrsrowdys ihr Verhalten ändern.", Im vergangenen Jahr seien auf deutschen Straßen 5.300 Menschen gestorben, mehr als 80.000 seien schwer verletzt worden. Der Bußgeldkatalog war zuletzt im Jahr 1990 grundlegenden angepasst worden. Seither haben sie laut Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums ihre Abschreckungswirkung zum Teil eingebüßt. Vor allem Verwarnungsgelder würden zunehmend bewusst in Kauf genommen. „Es geht nicht darum, den Bürgern in die Tasche zu greifen“, so Tiefensee. Die Verkehrsminister seien sich einig, die Bußgelder vor allem da zu erhöhen, wo die Hauptursachen für Verkehrsunfälle liegen. „Deswegen bleiben die Strafen zum Beispiel für Fußgänger, die unachtsam über den Radweg laufen, unverändert. Bei den besonders gefährlichen Delikten aber werden wir die Bußgeldobergrenzen anheben", erläuterte des Bundesverkehrminister. So solle die Bußgeldobergrenze für allgemeine Verkehrsverstöße zukünftig von 1.000 Euro auf 2.000 Euro angehoben werden. Tiefensee: „Bei den besonders gefährlichen Delikten werden wir die Bußgeldobergrenzen verdoppeln: Wer als Rowdy vorsätzlich rast oder drängelt, soll künftig bis zu 2.000 Euro zahlen. Wer nach maßlosem Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer erwischt wird, muss sich auf bis zu 3.000 Euro einstellen. Ich bin davon überzeugt, dass dies im Interesse der überwiegenden Mehrheit der vernünftigen Autofahrer ist."
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