BGL: Unmut über regionale Feiertagsfahrverbote für Lkw

Zahlreiche mittelständische Unternehmer und ihre Fahrer haben sich beim Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. darüber beklagt, dass das Fahrverbot am Reformationstag und am Allerheiligenfest reihenweise missachtet wurde.
Redaktion (allg.)
Vor allem gebietsfremde Fahrer, die nichts vom Fahrverbot wussten oder möglicherweise sogar absichtlich ihre Fahrt fortsetzten, blieben meist unbeanstandet. Vielfach entstand der Eindruck, die Polizei dulde vor allem am Reformationstag transitierenden Ost-West-Verkehr. Diese Praxis ist für rechtstreue Fahrer und Unternehmer, die ihren „freien Tag“ auf Autobahnraststätten verbrachten und vorbeiziehende Lkw-Kolonnen beobachteten, nicht hinnehmbar. „Fahrverbote dürfen nicht durch die Kontroll- und Ahndungspraxis zu „Pseudofahrverboten“ verkommen“, meint BGL-Präsident Hermann Grewer. Offenbar sei die Polizei mit ihren vielen Aufgaben überfordert oder zeigt von sich aus kein sonderliches Interesse an der Durchsetzung von regionalen Fahrverboten, so Grewer. Der BGL bekräftigt deshalb einen früheren Vorschlag. Danach sollen die regional begrenzten Fahrverbote an Fronleichnam, am Reformationstag und an Allerheiligen auf Bundesautobahnen gestrichen und der Beginn der Fahrverbotszeiten an bundeseinheitlichen Feiertagen von 0.00 Uhr auf 06.00 Uhr morgens verschoben werden. Durch diese Maßnahme sei keine nennenswerte Störung der Feiertagsruhe der Bevölkerung zu erwarten, da der überörtliche Verkehr nur auf Autobahnen ein Transitrecht zu „feiertagsfreien“ Bundesländern bekomme.(tpi)
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