Hessen setzt Fahrverbote für Transit-Lkw auf drei Bundesstraßen in Kraft

Zum „besseren Schutz der Anwohner vor Lärm, Abgasen und Erschütterungen“ an Bundesstraßen in Nord- und Mittelhessen hat Hessens Verkehrsminister Dr. Alois Rhiel ein ganztägiges Fahrverbot für den LKW-Durchgangsverkehr ab 12 Tonnen in Kraft gesetzt.
Redaktion (allg.)
Es handelt sich um neue Fahrverbote auf 236 Kilometer Länge auf folgenden Strecken: B 3: Vom A 49-Anschluss Borken bis B 3-Kreuzung mit B 62 bei Cölbe: 46 km, B 252: Vom A 44-Anschluss Diemelstadt bis Kreuzung B 62 bei Cölbe: 90 Kilometer sowie B 254: Vom A 49-Anschluss Felsberg bis A 66-Anschluss Fulda-Süd: 100 km. Die geplanten Sperrungen sind möglich, weil die Straßenverkehrsordnung geändert wurde, erläuterte der Minister. Der Bundesrat hatte im Dezember 2005 der Einführung einer neuen Sperrbeschilderung für LKW-Durchgangsverkehr über 12 Tonnen Gewicht in § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung zugestimmt. Diese Sperrbeschilderung soll dazu dienen, Mautausweichverkehre auf die Autobahnen zurück zu verlagern. Auf der B 3 hatten Untersuchungen ergeben, dass sich der Schwerlastverkehr (>12t) seit Einführung der Maut um rund 10 Prozent erhöht hat. Derzeit benutzen rund 1.650 mautpflichtige Lkw pro Tag die B 3. Wie auch bei den bisherigen Fahrverboten in Nordosthessen auf der B7 und B27, die voraussichtlich erst im Dezember der neuen Regelung angepasst werden, gibt es für örtliche Be- und Entlader auf den Bundesstraßen weiterhin die Möglichkeit, die vom Fahrverbot betroffenen Straßen zu befahren. Grundlage dafür sind § 41 Abs. 2 Nr. 6 und § 45 Abs. 9 StVO. Demnach liegt kein Lkw-Durchgangsverkehr vor, wenn eine Fahrt dazu dient, ein Grundstück zu erreichen oder zu verlassen, das durch die vom Verkehrsverbot betroffene Straße erschlossen wird (Be- und Entlader) oder wenn die Fahrt dazu dient, um vom ersten Beladeort Güter in einem Umkreis von 75 Kilometer Luftlinie zu befördern. In diesem Umkreis dürfen die gesperrten Straßen befahren werden. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. sieht in der Vollsperrung der Bundesstraßen ein zu drastisches Mittel und will das Land Hessen verklagen.(tpi)
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