Aus für Methylbromid-Paletten

Ab dem 31. August 2006 ist in Deutschland die Verwendung von Methylbromid-begasten Paletten nicht mehr zulässig.
Torsten Buchholz
Mit dem Verbot Methylbegaster Paletten fällt für Exporteure, die bislang entsprechend begaste Vollholzpaletten verwendeten, eine Nachschubquelle für ihre Ladungsträger weg. Zahlreiche Länder haben ihre Einfuhrbestimmungen für Vollholzladungsträger an der internationalen Pflanzenschutzbestimmung ISPM15 ausgerichtet. Dieser Standard schreibt zwei Vorbehandlungsverfahren vor: die Begasung mit Methylbromid oder die Hitzebehandlung der Exportpaletten bei einer Kerntemperatur von 56 Grad Celsius über mindestens 30 Minuten. Die Methylbromid-Begasung von Vollholzladungsträgern war in der EU wegen der klimaschädlichen Wirkung des Insektizids schon länger verboten – die Verwendung andernorts damit begaster Paletten dagegen war bislang noch zulässig.
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