Aktuelles Urteil: Steuerpflicht für Phantom-Fahrzeuge

Ist ein Unternehmen in die Insolvenz gegangen, muss die Kfz-Steuer auch für nicht abgemeldte Fahrzeuge gezahlt werden, die verschwunden sind beziehungsweise der Insolvenzmasse nicht zur Verfügung stehen.
Torsten Buchholz
Ist ein Unternehmen in die Insolvenz gegangen, muss die aktuelle Kfz-Steuer für ein Firmenfahrzeug auch dann an den Fiskus abgeführt werden, wenn der Wagen verschwunden ist oder gar nicht der Insolvenzmasse zur Verfügung steht. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, entfällt diese Steuerpflicht erst zu dem Zeitpunkt, da der Insolvenzverwalter das Phantom-Fahrzeug bei der Zulassungsstelle wirklich abgemeldet hat. Das hat das Finanzgericht in München entschieden (Az. 4 K 2665/05). Laut den Akten der betreffenden GmbH wurde das umstrittene Fahrzeug schon drei Jahre vor der Insolvenz verkauft. Doch es war bisher bei der Zulassungsstelle weder ab- noch auf den neuen Besitzer umgemeldet worden. Der Insolvenzverwalter weigerte sich nun, die Steuerschuld aus der Insolvenzmasse zu bezahlen. Die nach Verfahrenseröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer sei nur aus der Masse zu befriedigen, wenn das Fahrzeug für die Masse genutzt werde, was ja nicht zutrifft. Dem widersprachen die Münchener Finanzrichter: Entscheidend sei allein, dass das Fahrzeug nach wie vor zum öffentlichen Verkehr zugelassen ist. „Und deshalb wird auch für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Kfz-Steuer zu Lasten der Insolvenzmasse geschuldet - und zwar vom klagenden Insolvenzverwalter", erklärt Rechtsanwalt Paul Vogel von der Anwaltshotline. Selbst wenn das Fahrzeug nicht mehr Bestandteil der Insolvenzmasse ist, hat der Insolvenzverwalter und nicht das Finanzamt oder die Zulassungsstelle das Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht herbeizuführen. Vogel: „Die bloße Mitteilung an den Fiskus genügt dabei nicht, zunächst muss eine ordentliche Abmeldung bei der Zulassungsstelle erfolgen."
Symboldbild Transportjobs

Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?

Alle Transport-Jobs anzeigen »