BIEK fordert: Wettbewerbsverzerrungen im Paketbereich aufheben

Angesichts der von der Deutschen Post AG angekündigten Preissenkungen im Paketbereich für Schalterkunden fordert der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste e. V. (BIEK) die Bundesregierung auf, die einseitige Umsatzsteuerbefreiung des ehemaligen Staatsbetriebs sofort aufzuheben.
Redaktion (allg.)
Die Post ist für alle gemäß der Postuniversaldienstleistungsverordnung definierten Universaldienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit. Darunter fallen beispielsweise auch Pakete bis 20 Kilogramm. Wettbewerber, die in den letzten Jahren umfangreiche eigene Schalternetze aufgebaut haben, sind hingegen mit allen ihren Dienstleistungen in vollem Umfang umsatzsteuerpflichtig. Da die Umsatzsteuerbefreiung der DP nicht nur auf Dienstleistungen beschränkt ist, die unter die Exklusivlizenz (Briefmonopol) fallen, werden völlig gleichartige, im Wettbewerb erbrachte Dienstleistungen steuerlich unterschiedlich behandelt. Für den Verstoß gegen den Gleichheitssatz gibt es keinerlei sachliche Rechtfertigung, denn der Paketmarkt ist im Gegensatz zum Briefmarkt vollständig für den Wettbewerb geöffnet. Die ab Anfang 2007 in Kraft tretende Erhöhung der Umsatzsteuer um drei Prozentpunkte auf 19 Prozent wird die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen dramatisch verschärfen.(tpi)
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