13.03.2006
Redaktion (allg.)
Die Anwendung der Bestimmungen zur Sicherheit von Transportketten würde den Betrieben freigestellt. Wenn sie aber die EU-Normen anwenden, erhalten sie den EU-weit geltenden Status „zuverlässiges Unternehmen“, der drei Jahre gültig ist und verlängert werden kann. Damit locken Vorteile wie weniger Verwaltungsaufwand, vereinfachte Sicherheitskontrollen und beschleunigte Abfertigungen in Häfen sowie an Kombi-Terminals und Zollstellen. Um das Qualitätssiegel zu bekommen, wäre ein Sicherheitsmanagement anzuwenden.
Nachgewiesen werden müssten Kapazitäten, mit denen Sicherheitsgefahren wirkungsvoll begegnet werden kann. Zu den im Gesetzesanhang beschriebenen Anforderungen gehören der Schutz von Gebäuden, Zugangskontrollen, die Ausbildung des Personals sowie Sicherheitsverfahren. Wird gegen die Vorschriften „in schwerwiegender oder wiederholter Weise“ verstoßen, kann der Status aberkannt werden. Ein erneuter Antrag ist erst nach zwei Jahren möglich. Die Regeln zur Verleihung des Titels müssten spätestens 18 Monate nach Erlass der Verordnung in nationales Recht umgesetzt sein. Dadurch wird nach Auffassung des Hauses Barroso „das Bewusstsein für die Gefahrenabwehr in der Lieferkette geschärft, in der allein bei Transporthaupt- und Nebenleistungen über eine halbe Million Unternehmen aktiv sind“.
Einzubeziehen wären alle Glieder der Frachtkette, deren Akteure wie Versender, Transporteure und Spediteure oder Betreiber von Umschlag- und Lagereinrichtungen für die Sicherheit verantwortlich wären. Brüssel ist überzeugt, dass dies die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger erleichtert. Die neuen Standards für den Landverkehr würden nämlich das strenge Sicherheitsregime ergänzen, das bereits für Flug- und Seehäfen gilt. Parlament und Ministerrat der EU müssen noch zustimmen.(tpi)