Fahrverbote: Neue Gesetze sollens jetzt richten

Saubere Luft in allen Städten und individuelle Mobilität in den betroffenen Kommunen sind die Ziele der Bundesregierung. Nun sollen Anfang November Gesetzesänderungen Fahrverboten verhindern und Hersteller die Kosten für Nachrüstung übernehmen.
(Foto: Fotolia)
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Christine Harttmann

Das geht aus einem Eckpunktepapier hervor, das das Bundeskabinett beschlossen hat. Am 7. November 2018 soll das Kabinett die dazu erforderliche Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetztes beschließen. Beschränkungen oder Verbote für Diesel-Fahrzeuge sollen dann „wegen der Überschreitung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid in der Regel aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur in Gebieten in Betracht kommen, in denen der Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten worden ist“.

Zudem wird ein neuer Grenzwert für das einzelne Fahrzeug festgelegt: Diesel, die bei 270 Mikrogramm pro Kilometer liegen, wird weiter frei in allen Innenstädten fahren können. Damit die Fahrzeuge die Grenzwerte einhalten, soll für Euro-4- und Euro-5-Diesel ein Nachrüstprogramm aufgelegt werden. Euro-6-Diesel sollen grundsätzlich von Fahrverboten verschont bleiben.

„Eine Abwägung über die Verhältnismäßigkeit von Diesel-Fahrverboten ist zwingend erforderlich. Denn eine solche Maßnahme greift tief in die individuelle Mobilität der Menschen ein und hat auch massive wirtschaftliche Auswirkungen, gerade für Handwerk und Mittelstand. Die geplante Regelung schafft Klarheit. An den geltenden Grenzwerten ändert sich dadurch überhaupt nichts“, verteidigt Georg Nüßlein, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, den Kabinettsbeschluss gegenüber Kritikern.

Alleine bei einer Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetztes will es die Regierung aber nicht belassen. Das Bundesverkehrsministerium soll zudem eine Förderrichtlinie zur Hardware-Nachrüstung bei schweren Kommunalfahrzeugen und bei Handwerker- und Lieferfahrzeugen erarbeiten. Die Veröffentlichung soll noch 2018 erfolgen. Die Bundesregierung erwartet, dass in besonders betroffenen Regionen der jeweilige Automobilhersteller die Kosten für Hardware-Nachrüstungen von Euro-5-Diesel-Fahrzeugen übernimmt, „soweit das entsprechende System verfügbar und geeignet ist, den Stickoxidausstoß auf weniger als 270 Milligramm pro Kilometer zu reduzieren“. Das Ministerium erarbeitet die rechtlichen und technischen Vorschriften, um Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen zu ermöglichen. Die Maßnahmen sollen zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft gesetzt werden.

Zu dem Plan, die Diesel-Fahrer mit Gesetzesänderungen und Nachrüstungen vor Fahrverboten zu schützen erklärte Kanzleramtsminister Helge Braun: „Wir glauben, dass Fahrverbote in dem Abschnitt zwischen 40 und 50 Mikrogramm, nicht verhältnismäßig sind.“ Er spricht von einer geringfügigen Überschreitung des Grenzwertes der Europäischen Union. Braun ist außerdem überzeugt, dass die Vielzahl der inzwischen geplanten Maßnahmen ausreichen wird, um von Fahrverboten Abstand zu nehmen und trotzdem dafür zu sorgen, dass die Luft in den Innenstädten sauber ist.

Nachdem die Stadt Frankfurt im September Ergebnisse einzelner Messstationen nachgemeldet hat, spricht Braun von 15 Städten mit einer höheren Grenzwertüberschreitung. Dort könnten auf Grundlage dieser Vorschriften Nachrüstungen so vorgenommen werden, dass die Diesel-Fahrer sicher von Fahrverboten verschont bleiben, ist der Kanzleramtsminister überzeugt: „Es ist uns ein hohes Anliegen, dass wir es sehr schnell schaffen, in allen – auch den 65 momentan noch von Stickstoffdioxidüberschreitungen betroffenen – Städten in Deutschland wirklich für saubere Luft zu sorgen.“

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