Trans-o-flex: Expresszustellung an Privatadressen

Trans-o-flex Express bietet nun auch die Zustellung an Privathaushalte an. In Kombination mit aktiver Temperaturführung ermöglicht bundesweit sichere Zustellung sensibler Arzneimittel.
Foto: Trans-o-flex
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Torsten Buchholz

Der auf die Branchen Pharma, Kosmetik und Elektronik sowie andere hochwertige Güter spezialisierte Transport- und Logistikdienstleister Trans-o-flex Express hat im September 2018 den neuen Service „Zustellung an Privatadresse“ eingeführt. „Mit diesem B2C-Produkt schaffen wir eine Möglichkeit, die es uns erlaubt, die wachsende Nachfrage nach Privatzustellungen optimal bedienen zu können“, so Wolfgang P. Albeck, Vorsitzender der Geschäftsführung von Trans-o-flex.

Albeck: „Wir haben immer mehr 2C-Sendungen im System, konnten deren Besonderheiten jedoch bisher nicht planerisch berücksichtigen, weil wir nicht wussten, dass es sich um 2C-Sendungen handelt.“ Mit dem neuen Service verfolge man nicht das Ziel, ein weiterer Paketdienst für Privatempfänger zu werden. „Aber wir wollen für unsere klassische Kundschaft, die immer mehr 2C-Sendungen hat, eine Lösung, die 100-prozentig funktioniert und die dauerhaft tragbar ist für alle Seiten: für Versender, für Empfänger und für den Logistikpartner“, betont Albeck. Das gelte gerade auch für die besonderen Dienstleistungen von Trans-o-flex. So sind auch die aktive Temperaturführung oder die Expressdienste mit der Privatzustellung kombinierbar.

Bei dem neuen Dienst „Zustellung an Privatadresse“ berücksichtigt Trans-o-flex nach eigenen Aussage die besonderen Bedingungen solcher Belieferungen: Nämlich dass es keine festen Öffnungszeiten gibt, zu denen angeliefert werden kann, dass Privatempfänger oft gar nicht zu Hause sind, wenn der Zusteller klingelt, dass weniger Packstücke pro Adresse abgegeben werden oder dass die Anfahrten oft länger sind. Andererseits sollen die Kosten, die mit diesen Bedingungen verknüpft sind, kein unkalkulierbares Risiko für den Versender darstellen.

Deshalb wurde ein Preismodell entwickelt. „Kunden können künftig bereits bei der Datenübermittlung eine Sendung als Lieferung an eine Privatadresse kennzeichnen“, sagt Albeck. „Dann wird diese Sendung automatisch mit dem vereinbarten Betrag für Privatempfänger in Rechnung gestellt.“

Dieser Preis wird laut Albeck immer niedriger sein, als wenn eine Sendung an eine Privatadresse nicht als Privatzustellung gekennzeichnet wird. Wenn der Fahrer erkennt, dass er an eine Privatadresse zustellt, die nicht als solche gekennzeichnet ist, wird ein Standardzuschlag für eine Lieferung an Privatadresse abgerechnet. Der ist höher als der mit dem Kunden vereinbarte Preis für die Privatzustellung, weil er einen Verwaltungszuschlag enthält.“

Damit die Fahrer nicht unberechtigt Adressen als Privatadressen kennzeichnen, wurden sie seit Mai speziell trainiert. Albeck: „Alle Fahrer müssen seitdem Privatadressen auf ihrem Ausliefercomputer kennzeichnen.“ Für die Klassifizierung von Privatadressen wurde eine klare Definition entwickelt. „Wir fassen darunter alle Zustellungen an eine Privatwohnung oder eine Firma, die über keine festen Annahme- beziehungsweise Öffnungszeiten verfügen und deren Adresse offensichtlich zu Wohnzwecken genutzt wird“, erklärt Albeck.

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