Fahrverbote: Bundesuneinheitliche Feiertage in der Kritik

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) fordert die Aufhebung des Feiertagsfahrverbotes für Lkw an bundesuneinheitlichen Feiertagen.
Warten bis der Fahrverbot beendet ist. Foto: HUSS-VERLAG
Warten bis der Fahrverbot beendet ist. Foto: HUSS-VERLAG
Torsten Buchholz

Im Sommer 2018 hat der Niedersächsische Landtag beschlossen, dass ab sofort sofort der Reformationstag (31. Oktober) als gesetzlicher Feiertag. Damit ist Niedersachsen mit Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg das nunmehr neunte Bundesland, das diese Regelung getroffen. Solche bundesuneinheitlichen Feiertage stellen das Transportgewerbe allerdings vor Probleme.

„Die Einführung des Reformationstages als Feiertag stellt für alle Unternehmen des privaten niedersächsischen Verkehrsgewerbes ein erhebliches wirtschaftliches Problem dar. Insbesondere im Güterverkehr müssen Logistikströme an den Landesgrenzen gebrochen werden, Lkw müssen auf überfüllten Parkplätzen verweilen, Lkw-Fahrer sind an Rastplätze gefesselt und können weder zu ihren Kunden, zum Betriebssitz oder zu ihren Familien fahren“, erklärt GVN-Hauptgeschäftsführer Benjamin Sokolovic.

Die Landesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, bei der Auswahl des neuen Feiertages eine Insellösung in Niedersachsen zu vermeiden. Dieses Ziel ist nach Ansicht von Sokolovic „offensichtlich verfehlt worden“, da ausgerechnet die wirtschaftsstarken Nachbarländer Nordrhein-Westfalen und Hessen mit den sehr stark befahrenen Bundesautobahnen A2 und A7, in denen der Reformationstag kein Feiertag ist, in den Gesetzgebungsprozess nicht einbezogen worden sind.

Sokolovic: „Erschwerend kommt hinzu, dass in Nordrhein-Westfalen der 1. November (Allerheiligen) ebenfalls ein Feiertag ist. Für niedersächsische Spediteure bedeutet das, dass sie am 31. Oktober in Niedersachsen nicht fahren und am 1. November in Nordrhein-Westfalen nicht ausliefern können. Eine Insellösung kann sich das Transitland Niedersachsen, als das logistische Herz Europas, nicht leisten.“

Der GVN fordert daher die Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, das Feiertagsfahrverbot für Lkw an den drei bestehenden bundesuneinheitlichen Feiertagen (Fronleichnam, Reformationstag und Allerheiligen) dauerhaft und flächendeckend aufzuheben sei.

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