Abgasmanipulation: Klage gegen Renault

Gegen die Händler wurde bereits geklagt, jetzt reicht die Kanzlei Rogert & Ulbrich auch für Dieselfahrzeuge von Renault und anderen Marken, die Renault Motoren nutzen, Klage gegen den Hersteller ein.
Foto: berggeist007/pixelio.de
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Anna Maria Schmid

DIe Kanzlei Rogert & Ulbrich startet eine Klagewelle gegen den Hersteller Renault. Professor Rogert, Partner der Sozietät, sagt dazu : „Auch Renault hat evident vorsätzlich sittenwidrig getäuscht und hat die Käufer nicht über die abweichenden Eigenschaften ihrer Dieselfahrzeuge im Verhältnis zu den erteilten EG - Typgenehmigungen aufgeklärt. Jeder Geschädigte hat deshalb einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges.“

Bereits zuvor seien vor allem die 1,6 dci Dieselmotoren von Renault wegen substantieller Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte aufgefallen. Die 1.6 dci Motoren seien auch in den Fahrzeugen Mercedes Vito verbaut, die erst kürzlich wegen der Verwendung illegaler Abschaltvorrichtungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen wurden, heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei.

Renault-Vize Thierry Bolloré hatte im März in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung die Verantwortung von sich gewiesen: "Für die Motorensteuerung ist immer der Autohersteller verantwortlich, in dessen Fahrzeug der Motor eingebaut ist", sagte er dem Blatt.

Quellenhinweis Bilder (tlw.): Pixelio
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