Verkehrspolitik: EU will Tachografenpflicht für leichte Lkw

Der Verkehrsausschuss des Europaparlaments hat am gestrigen Montag neue Regeln für Berufskraftfahrer verabschiedet. Auch Arbeitsbedingungen im Straßengüterverkehr sollen angepasst werde.
(Foto: AP images/European Union - EP )
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Christine Harttmann

Die Forderung „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ soll zwar, basierend auf den Kabotage-Regeln, für Transporte innerhalb eines Landes gelten. Allerdings lehnte es der Verkehrsausschuss ab, dies auf alle internationalen,grenzüberschreitenden Transporte im Güterverkehr auszuweiten. Dafür müssen allerdings zur besseren Kontrolle die Grenzübertritte im Tachografen vermerkt werden. Die Abgeordneten stimmten außerdem für eine geschlossene Liste mit Verwaltungs- und Kontrollmaßnahmen, die einzelne Länder den Unternehmen und ihren Fahrern abverlangen können. Da immer mehr Transportunternehmen mit kleinen leichten Lkw unterwegs sind, gelten alle diese Vorschriften – Kabotageregeln, Lenkzeiten und Tachografenpflicht – künftig für alle fahrzeuge ab 2,4 Tonnen, soweit sie im internationalen Verkehr fahren.

Die Pausenregeln für Berufskraftfahrer sollen sich ebenfalls ändern. Unternehmen müssen die Fahrzeuge so disponieren, dass die Fahrer alle drei Wochen einmal Gelegenheit bekommen für einen Besuch bei der Familie.

Die Tatsache, dass „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für internationale Transporte nicht gilt, führt zu heftiger Kritik seitens des Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung. Damit sei eine große Chance verpasst worden, monierte der Verband. Um nicht mehr und nicht weniger als um einen fairen Wettbewerb auf den europäischen Transportmärkten sei es gegangen. Originäres Ziel sei gewesen „zunehmendes Sozialdumping und modernes Nomadentum, ausgetragen auf dem Rücken der Fahrer, entschieden zurückzudrängen“. Die Europäische Kommission hatte im Rahmen ihres Mobilitätspakets vorgeschlagen, die EU-Entsenderichtlinie auch auf den Straßengüterverkehr anzuwenden, sowohl für rein nationale als auch für grenzüberschreitende Verkehre. Dies hätte zur Folge gehabt, dass für Transporte in Deutschland sowohl für deutsche wie für französische, aber auch für Fahrer in polnischen, bulgarischen oder rumänischen Lkw die gleichen Regeln für die Entlohnung und sonstigen Arbeitsbedingungen gelten.

Nachdem der Verkehrsausschuss die Lohngleichheit für grenzüberschreitende Verkehre abgelehnt hat, kritisiert der BGL eine Werttbewerbsverzerrung. Während für den deutschen Fahrer im Verkehr von Berlin nach Madrid auf deutschem Hoheitsgebiet die deutschen Mindestlohnregelungen und gesetzlich vorgegebenen Arbeitsbedingungen gelten, könnte nach dem Willen des Verkehrsausschusses der gleiche Transport in einem bulgarischen Lkw mit einem bulgarischen Fahrer auf Grundlage ausschließlich des bulgarischen Mindestlohns (1,57 Euro pro Stunde) und der dort geltenden Arbeitsbedingungen erfolgen. Der Verband fürchtet, dass dadurch deutsche Unternehmen noch weiter vom deregulierten grenzüberschreitenden EU-Verkehrsmarkt auch in Westeuropa verdrängt werden.

„Es ist und bleibt nicht nachvollziehbar, dass in einem einheitlichen Wirtschaftsraum am gleichen Ort für gleiche Arbeit unterschiedliche Sozialstandards gelten sollen“, kommentierte BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Dirk Engelhardt, der nun hofft. Dass das Parlament die Regelung korrigieren wird.

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