Diesel-Skandal: Logistikverbände gehen gegen Pkw-Hersteller vor

Gemeinsam mit einem Rechtsdienstleister wollen BGL, AMÖ, BWVL und DSLV Schadenersatzansprüche geltend machen.
Gabi Eder/pixelio.de
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Anna Maria Schmid

Die Spitzenverbände des Transport- und Logistikgewerbes bieten ihren Mitgliedsunternehmen und deren Mitarbeitern die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche im Rahmen des Diesel-Skandals gegen VW und andere Pkw-Hersteller geltend zu machen. Das teilt der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) mit.

Der BGL, der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und der DSLV – Deutscher Speditions- und Logistikverband haben dafür eine gemeinsame „Verbandslösung im Diesel-Skandal“ erarbeitet. Insgesamt vertreten die vier Bundesverbände circa 12.000 Mitgliedsunternehmen.

Die Verbände arbeiten mit dem Rechtsdienstleister myRight zusammen. Über ihn werden Schadensersatzansprüche gegen betroffene Pkw-Hersteller – allen voran VW – gebündelt. Verfahren könnten so auf Augenhöhe mit den Konzernen geführt werden, heißt es beim BGL. Anspruchsteller gingen dabei kein Prozess- und Kostenrisiko ein, so der Verband weiter.

Auslöser für die Initiative seien die immer deutlicher spürbaren Auswirkungen des Diesel-Skandals auf betroffene Mitgliedsunternehmen. Dabei gehe es in erster Linie um den Wertverlust durch abstürzende Wiederverkaufswerte aufgrund drohender Zwangsstillegungen und Fahrverbote.Ebenso haben die Unternehmensverbände zur Kenntnis genommen, dass die Hersteller der manipulierten Pkw nach wie vor den Betroffenen keinen Schadensersatz auf freiwilliger Basis leisten wollen, heißt es weiter. Betroffene Mitgliedsunternehmen könnten jetzt ihre Ansprüche gegen die Pkw-Hersteller über den Rechtsdienstleister myRight anmelden und danach entweder mit einer Rechtsschutzversicherung ein Einzelverfahren anstrengen oder an einer gemeinsamen Klage teilnehmen.

Anmeldeschluss für die gemeinsame Klage für bar finanzierte Einzelfahrzeuge ist dem BGL zufolge der 30.06.2018. Anmeldeschluss für die „Sammelklage“ für Fahrzeuge aus Bank- oder Leasingfinanzierung ist der 31.05.2018. Für Einzelverfahren mit Rechtsschutzversicherung sind Anmeldetermine nach Absprache möglich.

Quellenhinweis Bilder (tlw.): Pixelio
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