Infrastruktur: Bund künftig für Autobahnen verantwortlich

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat am 19. April 2018 auf der Verkehrsministerkonferenz in Nürnberg Standortkonzepte zur Infrastrukturgesellschaft und dem dazugehörigen Fernstraßenbundesamt vorgestellt.
Foto: HUSS-VERLAG
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Torsten Buchholz

Das von Scheuer vorgestellte Standortkonzept zur Infrastrukturgesellschaft Autobahn wurde von der Verkehrsministerkonferenz einstimmig angenommen. Damit wurde der nächste wichtige Schritt hin zur Neuordnung der Bundesfernstraßenverwaltung eingeläutet, die in der vergangenen Legislaturperiode gesetzlich beschlossen wurde. Im Rahmen dieser Neuordnung übernimmt der Bund ab 2021 die Verantwortung für die Bundesautobahnen.

„Wir treiben die größte Reform in der Geschichte der Autobahnen voran und ordnen das System komplett neu. Der Bund wird künftig Planung, Bau, Betrieb, Erhalt und Finanzierung unserer 13.000 Kilometer Autobahnen übernehmen - effizient zentral organisiert und kompetent regional aufgestellt“, sagte Scheuer. Das Standortkonzept sei getragen von strukturpolitischem Bewusstsein. Scheuer: „Wir stärken die regionale Verantwortung und zeigen breite Präsenz in der Fläche. Dabei setzen wir auf die bewährte Expertise der Mitarbeiter vor Ort und geben ihnen umfassende Sicherheit was ihren Arbeitsplatz angeht.“

Mit der „Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen“ werden ab dem 1. Januar 2021 Planung, Bau, Betrieb, Erhalt, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen vom Bund übernommen. Zudem wird ein Fernstraßen-Bundesamt errichtet, das vor allem auch die Planfeststellungs- und -genehmigungsverfahren im Autobahnbereich durchführt.

Die Infrastrukturgesellschaft hat laut Gesetz ihren Sitz in Berlin. Vorgesehen sind zehn regionale Niederlassungen. Den Niederlassungen werden 30 dauerhafte sowie acht temporäre (zur Betreuung laufender großer Projekte) Außenstellen zugeordnet. Im Standortkonzept vorgesehen sind zudem 185 Betriebsdienst-Standorte, 39 Fernmeldemeistereien, Verkehrs- und Tunnelleitzentralen sowie Ausbildungsstandorte.

Den Standort des Fernstraßen-Bundesamtes wird die Bundesregierung auf Vorschlag von Bundesminister Scheuer durch Kabinettsbeschluss bestimmen. Zur Stärkung der regionalen Präsenz wird das Fernstraßen-Bundesamt neben dem Hauptsitz an bis zu vier Standorten vertreten sein, die beispielsweise durch Hochschul- und Wissenschaftseinrichtungen über hohe Attraktivität für die Einwerbung von Fachkräften im Bereich Planfeststellung sowie im technischen Bereich verfügen.

„Bei der Entscheidung über die Errichtung der Infrastrukturgesellschaft Verkehr haben für die SPD die Belange der Beschäftigten immer an erster Stelle gestanden. Dazu gehört auch ganz klar die Wahrung der Besitzstände hinsichtlich Arbeitsplatz und Arbeitsort und die Vermeidung von unnötigen Härten bei der Standortentscheidung“, erklärte die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kirsten Lühmann. Das Konzept des Bundesverkehrsministeriums mit zehn Niederlassungen und langfristig 30 Außenstellen trage dieser Forderung Rechnung. Lühmann: „Insbesondere wurde auch klargestellt, dass der Bund nicht wechselbereite Beschäftigte im Rahmen der Möglichkeiten weiterbeschäftigen wird und dass die Weiterverwendung grundsätzlich am bisherigen Arbeitsort erfolgt. Erfreut haben wir außerdem zur Kenntnis genommen, dass die Straßenmeistereien wie versprochen erhalten bleiben.“

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