Positivnetz: Mehr Strecken für Lang-Lkw
Wie das Bundesverkehrsministerium (BMVI) mitteilt, dürfen die Lang-Lkw seit dem 29. Dezember 2017 auf zusätzlichen Strecken fahren. Grundlage ist die 8. Änderungsverordnung zum Feldversuch Lang-Lkw.
Bereits seit dem 1. Januar 2017 können die Lang-Lkw auf bestimmten Strecken im Dauerbetrieb fahren. Dieses Streckennetz aktualisiert das BMVI. Die Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich die Streckenwünsche interessierter Unternehmen und melden diese an den Bund.
Wie das Ministerium mitteilt, erlauben Rheinland-Pfalz und das Saarland auch den flächendeckenden Einsatz des sogenannten verlängerten Sattelaufliegers (Lang Lkw Typ 1). Auch in Sachsen-Anhalt dürfe der verlängerte Sattelauflieger nun überall fahren. Bisher war das dort nicht erlaubt.
Nordrhein-Westfalen habe erstmals eigene Strecken für alle Lang-Lkw-Typen gemeldet. Bisher sei dort nur der Typ 1 zugelassen gewesen.
Die bestehende Befristung der Zulassung für den Lang-Lkw Typ 2 könne aufgehoben werden. Nach weiteren Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) könne nun auch dieser Fahrzeugtyp dauerhaft auf dem deutschen Positivnetz fahren.
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