Umfirmierung: VTG-Schienenlogistik heißt nun Retrack

Das VTG-eigene Unternehmen EVU Bräunert firmiert künftig unter dem Namen Retrack GmbH & Co. KG. Neues Abfallzertifikat für die Entsorgung von gefährlichem Abfall erweitert das Angebotsspektrum.
Foto: VTG
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Torsten Buchholz

Die neue Gesellschaft mit Sitz in Hamburg ist eine hundertprozentige Tochter von VTG Rail Logistics. Entstanden ist das Unternehmen nach einer Umbenennung der Bräunert Verwaltung GmbH und Bräunert Eisenbahnverkehr GmbH & Co. KG. Das Retrack-Netzwerk verbindet die wichtigsten Wirtschaftszentren innerhalb Europas miteinander. Dank eines eigenen Lok-Pools, bestehend aus E- und Dieselloks, kann die VTG-Schienenlogistik über das Netzwerk Gütertransporte im Einzelwagenverkehr ebenso flexibel durchführen wie über Wagengruppen oder Ganzzüge.

Entstanden ist Retrack aus einem EU-Projekt, in dessen Rahmen 2007 ein Alternativkonzept zum Einzelwagensystem der Staatsbahnen erarbeitet wurde: Ein Zusammenschluss mehrerer EVUs hatte sich das Ziel gesetzt, den Transport von Einzelwagen zu vereinfachen und Kunden mit stabilen Laufzeiten ein neues Portfolio über europäische Ländergrenzen hinweg anzubieten.

„Nach dem Ausscheiden einiger Projektpartner übernahm VTG 2014 das Retrack-Angebot in Eigenregie. Mit unserem EVU Bräunert, das über die Zulassung einer Eisenbahnbetriebsleiterlizenz verfügte, organisierten wir mit den verbliebenen Kooperationspartnern die Züge und trugen das komplette unternehmerische Risiko“, so Günther J. Ferk, Geschäftsführer der VTG Rail Logistics.

Für das VTG-eigene EVU wurde zunächst in Deutschland die Sicherheitsbescheinigung SiBe Teil A beantragt. Mit Gewährung der nationalen Bescheinigung ist es dem EVU dann auch möglich, die Zulassung für internationale Verkehre (SiBe Teil B) zu beantragen. Nach einem erfolgreich durchgeführten Audit des TÜV Rheinland verfügt die VTG Rail Logistics ab sofort zudem über die Zertifizierungsurkunde zum „Entsorgungsfachbetrieb als Beförderer für gefährlichen Abfall gemäß EfbV“ und darf damit ab sofort auch gefährlichen Abfall innerhalb Deutschlands befördern. Dies gilt für alle Gefahrgutklassen außer 1, 6.2 und 7 (explosive, ansteckungsgefährliche und radioaktive Stoffe).

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