Rettungsgassen-Blockierer: Bundesrat billigt höhere Strafen und Fahrverbote

In Zukunft drohen Autofahrern, die keine Rettungsgasse bilden bis zu 200 Euro Bußgeld. Darüberhinausgehende Behinderungen, Gefährdungen oder Sachbeschädigungen können mit weiteren 120 Euro geahndet werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot.
(Foto: ADAC)
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Christine Harttmann

Einen entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 22. September 2017 ausdrücklich begrüßt. Seine Zustimmung zu der Vorlage knüpfte er jedoch an die Bedingung, die Bußgelder für Verstöße gegen die Pflicht, bei Blaulicht oder Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen, ebenfalls anzuheben.

Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Erweiterung des Handy-Verbots am Steuer möchte der Bundesrat nur geringfügig ändern. Er verlangt eine Ausnahmeregelung für Straßenbahnen, um zu gewährleisten, dass der Fahrkartenverkauf an Haltestellen weiterhin ungehindert möglich ist. Für Linienbusse sieht der Verordnungsvorschlag eine solche Regelung bereits vor. Die Bedienung der Geräte mittels Sprachsteuerung und Vorlesefunktion bleibt zulässig. Bei einem Verstoß gegen die geänderten Vorschriften zur Nutzung elektronischer Geräte drohen erhöhte Bußgelder. Praxiserfahrungen hätten gezeigt, dass die Vorschrift bislang nicht ernst genommen wurde, hatte die Bundesregierung die Anpassung des Bußgeldrahmens begründet. Darüber hinaus schreibt die Verordnung vor, dass Autofahrer ihr Gesicht am Steuer nicht verhüllen oder verdecken dürfen, um eine Identitätsfeststellung zu vereiteln. Lediglich klarstellenden Charakter hat die Änderung zum Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen: Es gilt ausdrücklich nur für den gewerblichen Güterverkehr. Die Verordnung wird nun der Bundesregierung zur Ausfertigung zugeleitet. Sie soll am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.

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