Autonomes Fahren: Bund stellt ethische Weichen

Das Bundeskabinett hat einen Maßnahmenplan zur Umsetzung der von der Ethik-Kommission entwickelten Leitlinien für die Programmierung automatisierter Fahrsysteme beschlossen.
Foto: Daimler AG
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Torsten Buchholz

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt ‎(CSU) im Kabinett am 23. August 2017 den Bericht der Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren vorgestellt. Bei der Ethik-Kommission handelt es sich um ein Experten-Gremium unter Leitung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, das im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den ethischen Rahmen für den Einsatz von automatisierten Fahrsystemen bestimmen sollte.

Dobrindt erklärte: „Die Interaktion von Mensch und Maschine wirft in der Zeit der Digitalisierung und der selbstlernenden Systeme neue ethische Fragen auf. Das automatisierte und vernetzte Fahren ist die aktuelle Innovation, bei der diese Interaktion in voller Breite Anwendung findet. Die Ethik-Kommission im BMVI hat dafür absolute Pionierarbeit geleistet und die weltweit ersten Leitlinien für automatisiertes Fahren entwickelt. Diese Leitlinien setzen wir jetzt um.“

Der Bericht der Ethik-Kommission umfasst insgesamt 20 Thesen. Die Kernaussage dabei: Das automatisierte und vernetzte Fahren ist ethisch geboten, wenn die Systeme weniger Unfälle verursachen als menschliche Fahrer (positive Risikobilanz).‎ Sachschaden geht vor Personenschaden: In Gefahrensituationen hat der Schutz menschlichen Lebens immer höchste Priorität. Bei unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) unzulässig. In jeder Fahrsituation muss klar geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist: Der Mensch oder der Computer. Wer fährt, muss dokumentiert und gespeichert werden (u.a. zur Klärung möglicher Haftungsfragen). Der Fahrer muss grundsätzlich selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können (Datensouveränität).

Die Ethik-Kommission des BMVI bestand aus 14 Wissenschaftlern und Experten aus den Bereichen Ethik, Recht und Technik zusammen. Es handelt sich dabei unter anderem um Verkehrsexperten, Rechtswissenschaftler, Informatiker, Ingenieure, Philosophen, Theologen, Verbraucherschutz-, Verbands- und Unternehmensvertreter. ‎

Den gesamten Bericht der Ethik-Kommission finden Sie unter www.bmvi.de/bericht-ethikkommission

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