Lang-Lkw: Bündnis klagt gegen Regelzulassung

Ein Bündnis aus Allianz pro Schiene, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen die Regelzulassung von Lang-Lkw auf deutschen Straßen. Angeblich lässt das EU-Recht Überschreitungen der Lkw-Maße nur im Ausnahmefall zu.
Foto: w. r. wagner / pixelio.de
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Torsten Buchholz

Die zum 1. Januar 2017 vom Bundesverkehrsministerium erteilte Regelzulassung für die mehr als bis zu 25.25 Meter langen Lkw-Kombinationen verstoße gegen das EU-Recht, teilten die Verbände am 4. April 2017 in Berlin auf einer Pressekonferenz mit. Sie gefährde die Klimaziele Deutschlands und sei ein nicht abschätzbares Risiko für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Nach Ansicht der Klagenden verstoße die Regelzulassung für Lang-Lkw gegen die Richtlinie 96/53 (EG), die Höchstabmessungen für Lkw festlegt. Nur ausnahmsweise sei für bestimmte Tätigkeiten oder im Rahmen einer Testphase eine Überschreitung dieser Größen möglich. Den gewöhnlichen Verkehr von Lang-Lkw, wie in Deutschland nunmehr erlaubt, lasse die Richtlinie jedoch nicht zu. Dies widerspreche, so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Allianz pro Schiene, den BUND und die DUH in der Auseinandersetzung vertritt.

Quellenhinweis Bilder (tlw.): Pixelio
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