Alternative Kraftstoffe: Weiterhin Steuerermäßigung für Erdgasfahrzeuge

Das Bundeskabinett hat eine Verlängerung der Steuererleichterung für Erdgas als Kraftstoff (CNG) bis zum Jahr 2026 beschlossen. Der Bund erhofft sich dadurch einen Marktimpuls für den klimaschonenden Kraftstoff.
Foto: Danny Kurz / Zukunft Erdgas
Foto: Danny Kurz / Zukunft Erdgas
Torsten Buchholz

Die Fortschreibung der bisherigen Steuererleichterung war bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben worden, wurde aber erst jetzt beschlossen. Die Initiative Zukunft Erdgas hatte sich im Vorfeld für eine Fortschreibung der Steuerermäßigung bis 2026 eingesetzt. „Die Verlängerung war überfällig, zuletzt brachte die Verunsicherung schon einen Marktrückgang“, sagt Timm Kehler, Vorstand von Zukunft Erdgas. Das Bundesverkehrsministerium schaffe nun Planungssicherheit bis 2026. Kehler: „Hersteller, Kunden und Tankstellenbetreiber bekommen jetzt Klarheit.“ Die Steuerermäßigung wird bis 2024 im gleichen Umfang wie bisher fortgesetzt. Für die folgenden Jahre findet eine Degression statt.

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