Elbvertiefung: Baustopp bleibt vorerst bestehen

Die Planfeststellungsbeschlüsse für den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe sind in Teilen rechtswidrig und nicht vollziehbar, entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Foto: HHM/Michael Lindner
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Christine Harttmann

Gegen die Elbvertiefung geklagt hatten die Umweltschutzorganisationen BUND und Nabu hatten gegen die Elbvertiefung geklagt. Sie bezweifelten grundsätzlich, dass eine Fahrrinnenvertiefung notwendig ist, weil die Entwicklung des Containerumschlags längst nicht so verlaufe, wie Prognosen erwarten lassen. Außerdem bemängelten sie Verstöße gegen Naturschutz- und Wasserrecht. Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgericht folgte dem so jedoch nicht. Die Klageanträge auf Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse hat das Gericht abgewiesen.

Das Gericht fordert dennoch an einigen Stellen Nachbesserungen, die jedoch durch entsprechende Planungen behoben werden können. Das Vorhaben verstoße weder gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot noch laufe es dem Verbesserungsgebot zuwider, so das Urteil. Mögliche Beeinträchtigungen seien nicht so gravierend, dass sie zu einer Verschlechterung im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union führen(BVerwG 7 A 2.15 - Urteil vom 09. Februar 2017).

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