Autonomes Fahren: Gesetzentwurf stellt Computer mit menschlichen Fahrern gleich
Kern des Gesetzes ist die rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und Computer. Laut Bundesverkehrsministerium sind mit der von Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegten Änderung des Straßenverkehrsgesetz hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme künftig berechtigt, die Fahraufgabe selbstständig zu übernehmen.Der Bundesverkehrsminister ist davon überzeugt, dass automatisiertes Fahren ein modernes Straßenverkehrsrecht erfordert. Die Voraussetzungen dafür seien jetzt geschaffen, sagte Dobrindt: „Wir stellen Fahrer und Computer rechtlich gleich. Das heißt: Automatisierte Systeme im Auto dürfen die Fahraufgabe komplett übernehmen. Wir ermöglichen damit, dass der Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken.“
Mit dem Gesetz werde eine Rückübernahme der Fahrzeugsteuerung durch den Fahrer nur dann vorgeschrieben, wenn das hoch- oder vollautomatisierte System ihn dazu auffordert oder wenn die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen. Das gelte beispielsweise bei einem geplatzten Reifen. Um nachweisen zu können, ob der Fahrer in einer bestimmten Fahrsituation die Fahraufgabe innehatte oder das System, schreibt das Gesetz den Einsatz eines Datenspeichers („Blackbox“) vor.
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