Lang-Lkw: Seit Jahresbeginn im Regelbetrieb

Nachdem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt mit einer einschlägigen Verordnung Ende Dezember den Weg dafür frei gemacht hat, dürfen seit 1. Januar auf eigens dafür ausgewiesenen Straßenabschnitten Lang-Lkw fahren.
Darf seit 1. Januar unbefristet im Regelbetrieb fahren: der Lang-Lkw. (Foto: Bundesanstalt für Straßenwesen)
Darf seit 1. Januar unbefristet im Regelbetrieb fahren: der Lang-Lkw. (Foto: Bundesanstalt für Straßenwesen)
Christine Harttmann

Nachdem die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in ihrem Abschlussbericht im Herbst 2016 eine abschließende positive Bilanz zum Feldversuch Lang-Lkw zog, sah das Bundesverkehrsministerium keinen Anlass dazu, die 25,25 Meter langen Fahrzeuge nicht in den Regelbetrieb zu überführen. „Die Lang-Lkw sind fünf Jahre im Feldversuch getestet worden - mit positivem Befund. Der Lang-Lkw ist praxistauglich. Er ist sicher, spart Sprit und führt weder zu Verlagerung von Verkehren auf die Straße noch zu einer stärkeren Belastung unserer Infrastruktur. Zwei Lang-Lkw ersetzen drei herkömmliche Lkw. Weniger Fahrzeuge bedeuten auch weniger Emissionen“, so Dobrindts Resümee.

Nach dem Beschluss des Bundesverkehrsministers dürfen Lang-Lkw auf den dafür zugelassenen Strecken seit 1. Januar 2017 ohne weitere Einschränkungen fahren, solange sie die Gewichtbeschränkung von 40 Tonnen – im kombinierten Verkehr 44 Tonnen – einhalten. Die Entscheidung, welche Strecken für den Lang-Lkw zugelassen sind, obliegt den Ländern, die diese dann an das Bundesverkehrsministerium melden, um sie in die sogenannte Positivliste aufnehmen zu lassen. Wie schon in der Vergangenheit prüfen die Länder mögliche Strecken laufend auf ihre Eignung hin, das BMVI aktualisiert und erweitert die Liste entsprechend. Derzeit sind darin 11.600 Kilometer Landstraße und Autobahnen erfasst.

Im Bundesland Nordrhein Westfalen dürfen die 25,25 Meter langen Lastzüge jedoch nach wie vor nicht unterwegs sein. Die rot-grüne Landesregierung hat zu Jahresbeginn erneut unterstrichen, ihrem im Koalitionsvertrag verankerten „Nein“ zum Lang-Lkw treu bleiben zu wollen – lediglich der verlängerte Sattelauflieger sei durch einen parteiübergreifenden Konsens im Jahr 2015 erlaubt worden. Diese rechtliche Änderung erlaube einen um 1,3 Meter längeren Sattelauflieger einzusetzen. Als Kombination von Sattelzugmaschine und Sattelauflieger sind damit neben den üblichen 16,5 Meter langen Zügen auch 17,8 Meter erlaubt - bisher nur im Rahmen des Feldversuchs, nun „auch im Regelbetrieb“, wie der Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen mitteilte.

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