Bundesverkehrswegeplan: BUND-Beschwerde bei der EU

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat über die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft gegen den Kabinettsbeschluss vom 3. August 2016 zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt.
BUND-Vorsitzender Prof. Dr. Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender. Foto: Julia Puder/BUND
BUND-Vorsitzender Prof. Dr. Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender. Foto: Julia Puder/BUND
Torsten Buchholz

„Wie das Kabinett beim Bundesverkehrswegeplan vorgeht verstößt es gegen elementare Beteiligungsrechte. Deshalb streben wir ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland an“, erklärt der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. Kern der Beschwerde sei die Verletzung der Rechte des Umweltverbandes im Rahmen einer zuvor durchgeführten sechswöchigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Weiger: „Bei den rund 1.300 Straßenprojekten des BVWP sind die EU-Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung nicht angewendet und Alternativen nicht geprüft worden. Damit wurde der Zweck dieser Umweltprüfung - die Untersuchung umweltfreundlicher Alternativen bereits auf der den einzelnen Projektgenehmigungen vorgelagerten Planungsebene - vollständig verfehlt.“ Eine transparente Beteiligung der Öffentlichkeit sei offenbar nicht gewünscht gewesen. Das Bundesverkehrsministerium habe „nur unfertige, intransparente Unterlagen über Auswirkungen der Verkehrsnetze bereitgestellt und politisch gewollte Verkehrsprojekte schöngerechnet“.

Der BUND stütze sich in seiner EU-Beschwerde auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die eine umfassende Alternativenprüfung vorschreibe und hohe Standards vor allem dann verlange, wenn die besonders geschützten NATURA-2000-Gebiete betroffen seien. Auch der zum BVWP gehörende Umweltbericht sei mangelhaft, weil vom Gesetz geforderte Maßnahmen fehlten, mit denen erhebliche Umweltauswirkungen vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden könnten. Außerdem lägen weder für Schienen- noch für Straßenbauvorhaben vollständige Netzplanungen vor.

Weiger: „Werden alle vom Kabinett beschlossenen Straßenprojekte realisiert, führt dies zu höheren CO2-Emissionen und in Ballungsräumen zur fortgesetzten Überschreitung der EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub. Man muss schon bis in das Jahr 1971 zurückgehen, um einen Fernstraßenplan zu finden, der sämtliche Umweltziele so dreist ignoriert wie Dobrindts Vorhaben.“

Die über 50 vom BUND fristgerecht eingereichten alternativen Vorschläge zu Straßenneubauvorhaben würden bei ihrer Umsetzung rund zehn Milliarden Euro einsparen. „Trotzdem wurde kein einziger davon ergebnisoffen geprüft. Dazu gehören Straßenum- bzw. -ausbauten anstatt Neubauten, Bahn- statt Straßenprojekte oder innerörtliche Verkehrslösungen statt Ortsumfahrungen“, so Weiger. Die Prüfung sämtlicher Alternativen müssen unverzüglich nachgeholt werden.

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