Güterkraftverkehrsgesetz: Neuer Bußgeldkatalog in Kraft

Seit 1. August 2015 gilt laut Güterkraftverkehrsgesetz ein geänderter Buß- und Verwarnungsgeldkatalog. Die Regelbußgelder sind damit um 20 bis 25 Prozent gestiegen.
DIe Bußgelder im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog für Lkw sind gestiegen (Foto: T. Pietsch)
DIe Bußgelder im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog für Lkw sind gestiegen (Foto: T. Pietsch)
Christine Harttmann

Wie der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) mitteilt, ersetzt der vom Bund/Länder-Fachausschuss GüKG neu erarbeitete Katalog die bis 31. Juli 2015 gültige Version aus dem Jahr 2011. Er enthält Zumessungsregeln für eine länderübergreifende und gleichmäßige Bemessung von Buß-und Verwarnungsgeldern aufgrund von Tatbeständen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Die Regelsätze des neuen Buß- und Verwarnungsgeldkatalogs liegen um 20 bis 25 Prozent über der Vorgängerversion. So werden Kabotageverstöße ab sofort bei Vorsatz mit 2.500 bis 3.000 Euro geahndet, bei Fahrlässigkeit mit 1.250 bis 1.500 Euro.

Die Bußgeldtatbestände selbst bleiben jedoch unverändert. Die im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze, die von gewöhnlichen Tatumständen ausgehen. Die Regelsätze räumen den Bußgeldbehörden einen Ermessensspielraum ein; es bleibt den Bußgeldbehörden freigestellt, die Regelsätze im Einzelfall zu über- oder unterschreiten.

Das Bundesamt für Güterverkehr habe die Verbände des Verkehrsgewerbes über die Änderungen nicht gesondert informiert, steht in der Mitteilung zu lesen. Auch sei weder (DSLV) noch ein anderer Verbände des Verkehrsgewerbes nicht in die Entscheidungsfindung zum geänderten Buß- und Verwarnungsgeldkatalog GüKG eingebunden gewesen.

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