CEMT-Nachweis: Jetzt auch für kleinere Fahrzeuge

Seit dem 1. Januar 2015 gilt die CEMT-Nachweispflicht für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie für alle Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 3,5 Tonnen.
Christine Harttmann

Das Bundesamt für Güterverkehr weist darauf hin, dass die CEMT-Nachweisblätter damit künftig auch für kleine Fahrzeuge erforderlich sind.

Bereits zum 1. Januar 2014 war die Eingangsschwelle für Beförderungen mit CEMT-Genehmigungen auf 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht abgesenkt worden. Seit Beginn dieses Jahres sind für die kleinen Fahrzeuge darüber hinaus auch die speziellen Nachweisblätter erforderlich, die bereits seit längerem für Fahrzeuge mit über sechs Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gelten.

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