CEMT-Nachweis: Jetzt auch für kleinere Fahrzeuge
Das Bundesamt für Güterverkehr weist darauf hin, dass die CEMT-Nachweisblätter damit künftig auch für kleine Fahrzeuge erforderlich sind.
Bereits zum 1. Januar 2014 war die Eingangsschwelle für Beförderungen mit CEMT-Genehmigungen auf 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht abgesenkt worden. Seit Beginn dieses Jahres sind für die kleinen Fahrzeuge darüber hinaus auch die speziellen Nachweisblätter erforderlich, die bereits seit längerem für Fahrzeuge mit über sechs Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gelten.
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