Punktereform: Bundesrat beschließt Kompromiss
Nach der Einführung des neuen Gesetzes gibt es für Verkehrsverstöße nur noch ein bis drei Punkte, statt wie zuvor bis zu sieben Punkte. Für leichte Ordnungswidrigkeiten – also solche, die sich nicht auf die Verkehrssicherheit auswirken – soll es einer Mitteilung der Arag zufolge nach der Reform keine Punkte mehr geben. Beispiele dafür sind etwa das Fahren ohne Plakette in Umweltzonen oder Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Im Gegenzug sieht das Gesetz für diese Verstöße aber höhere Bußgelder vor.
Auch die Tilgungsfristen der Einträge sollen sich ändern. Verstöße, für die es einen Punkt gibt, verjähren nach zweieinhalb Jahren. Verstöße mit zwei Punkten verjähren nach fünf und Verstöße mit drei Punkten verjähren nach zehn Jahren. Auch die Maßnahmen, die aus dem jeweiligen Punktestand resultieren, werden angepasst: Ein bis drei Punkte werden lediglich vorgemerkt. Wer vier Punkte im Register hat, wird ermahnt. Bei sechs Punkten gibt es eine Verwarnung. Bei acht Punkten ist Schluss: Dann wird die Fahrerlaubnis entzogen. Für das Ergreifen der Maßnahme kommt es auf das Datum der Tatbegehung an.
Sämtliche Einträge, die bei Inkrafttreten des Gesetzes im Verkehrszentralregister gespeichert sind, werden in das neue System überführt, so die Planung. Gelöscht werden laut Arag Experten also nur die Punkte, die für Verstöße vergeben wurden, die im neuen Bewertungssystem nicht mehr eingetragen werden. Der Kompromiss sieht weiterhin vor, dass Verkehrssünder ihre Punkte unter bestimmten Voraussetzungen und in enge Grenzen abbauen können. Wer nach dem neuen Recht nicht mehr als fünf Punkte hat, kann freiwillig an einem etwa 400 Euro teuren Fahreignungsseminar teilnehmen und bekommt einen Punkt erlassen. Punkte durch freiwillige Seminarteilnahme können nur einmal in fünf Jahren abgebaut werden.
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