Beihilferückforderung: Deutsche Post DHL soll 298 Millionen Euro zahlen

Die Deutsche Post DHL soll aufgrund einer EU-Entscheidung nun 298 Millionen Euro angeblich zu Unrecht erhaltene Beihilfen an den Bund zurückzahlen. Der Konzern hat allerdings bereits im April 2012 gegen den EU-Beschluss geklagt.
Torsten Buchholz

Die EU-Kommission hatte im Jahre 2007 ein Beihilfeverfahren eröffnet und war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Berücksichtigung der Beamtenpensionslasten bei den behördlichen Preisgenehmigungen durch die Bundesnetzagentur zu einer rechtswidrigen Beihilfe für die damalige Deutsche Post AG geführt habe.

In ihrer Entscheidung hatte die Kommission die Höhe der strittigen Beihilfen nicht festgesetzt. Sie ging jedoch ursprünglich davon aus, dass sich die Summe zwischen 500 Millionen Euro und einer Milliarde Euro bewegen würde. Die nun auf Basis der Entscheidung von der Bundesregierung errechnete Summe ist deutlich geringer. Die Deutsche Post DHL sowie die Bundesregierung haben mittlerweile Klage gegen die EU-Entscheidung beim Europäischen Gericht eingelegt.

Für den Post- und Logistikkonzern ist die Entscheidung nach eigener Angabe nicht nachvollziehbar. Sie entbehre jeglicher Grundlage, da in dem Verfahren von der Kommission schon früher geprüfte Sachverhalte erneut aufgegriffen wurden, mit denen sie zuvor in einem vergleichbaren Beihilfeverfahren aufgrund einer Klage des Unternehmens in letzter Instanz im September 2010 bereits unterlegen war, so die Argumentation von Deutsche Post DHL.

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