BVT: Kritik an Lenk- und Ruhezeitenplänen

Kurier-, Express- und Paketdienstunternehmen (KEP) sollen nach Auffassung des Bundesverbandes der Transportunternehmen (BVT) von der gleichen Ausnahme im Rahmen der Lenk- und Ruhezeiten profitieren wie Universaldienstleister.
Redaktion (allg.)
Diese zur flächendeckenden Lieferung etwa von Briefen verpflichteten Unternehmen sind von der Aufzeichnungspflicht der Lenk- und Ruhezeiten beim Einsatz von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen befreit. Allerdings hat es dieser Vorschlag des BVT nicht in die Ausschussempfehlungen für die Bundesratssitzung am 23. September 2011 zur Änderung der Lenk- und Ruhezeitenverordnung (561/2006) geschafft. In der Zustellung mit ihrem Stop-and-Go-Verkehr stellten die Regelungen nach Meinung des BVT für alle Beteiligten eine groteske bürokratische Erschwernis da. Die Anwendung des Arbeitszeitgesetzes mit den entsprechenden Regelungen zu Pausen und Ruhezeiten sei für den Zustellverkehr völlig ausreichend. Die Vorsitzende des Bundesverbandes der Transportunternehmen Dagmar Wäscher weist darauf hin, dass Zusteller mit bis zu 150 Stopps am Tag mehr mit der Auslieferung als mit Fahren beschäftigt sind und die Aufzeichnung der kurzen Stopps zu Problemen führt. (pek)(sw)
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