Lohnsteuer 2010: Fehler bei Bescheinigungen

Bei freiwillig gesetzlich Versicherten kann die Lohnsteuerbescheinigung 2010 teilweise zu geringe Beiträge ausweisen. Laut Bundesfinanzministerium ergeben sich für die Betroffenen dadurch keine Nachteile.
Torsten Buchholz
Auch für die Arbeitgeber ergibt kein zusätzlicher Aufwand. Denn die Daten müssen nicht noch einmal übertragen werden. Das gab nun das Bundesfinanzministerium bekannt, nachdem in Medienberichten auf die teilweise fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2010 hingewiesen wurde. Betroffen sind zunächst einmal nur diejenigen Versicherten, die freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind. Die Lohnsteuerbescheinigung, die sie für das zurückliegende Jahr bekommen haben, kann unter Umständen falsch ausgefüllt sein. Es geht dabei vor allem um zwei Zeilen: Unter den Nummern 25 und 26 der Bescheinigung wird der Beitrag des Versicherten, den er an die Krankenkasse zahlt, notiert. Wichtig ist, dass hier der gesamte Betrag stehen sollte – also eine Summe inklusive der vom Arbeitgeber gezahlten Zuschüsse. Da zahlreiche Arbeitgeber in diesem Punkt irrtümlicherweise einen Betrag angegeben haben, der ihren eigenen Zuschuss zum Beitrag des Arbeitnehmers nicht enthielt, standen zahlreiche freiwillig Versicherte vor der Frage, ob die falsche Zahl für sie selbst einen Nachteil bei der Einkommensteuer bedeuten würde. Das hat das Bundesfinanzministerium nun eindeutig verneint. Für niemanden werde ein Nachteil entstehen, heißt in einer Erklärung des Ministeriums. Die Fälle fehlerhafter Lohnsteuerbescheinigungen würden maschinell erkannt. Das Finanzamt werde deshalb die Beiträge des Arbeitnehmers in korrekter Höhe als Vorsorgeaufwendung berücksichtigen, und zwar ganz gleich, was in den Zeilen 25 und 26 vermerkt ist. Im Zweifel wird das Finanzamt beim Arbeitnehmer nachfragen. (tbu)
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