Aktuelles Urteil: Navi-Bedienung nur im Stillstand

Wer während der Fahrt auf der Autobahn an seinem Navigationsgerät hantiert und dabei einen Auffahrunfall verursacht, handelt grob fahrlässig und muss deshalb für den Schaden voll aufkommen. Das hat das Landgericht Potsdam entschieden (Az. 6 O 32/09).
Redaktion (allg.)
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, scherte der betroffene Verkehrsteilnehmer nach einem Überholvorgang wieder in die rechte Fahrbahn ein. Beim Umschalten des Geräts auf den entsprechenden Suchmodus verlor er offenbar für einen Augenblick den Verkehr aus dem Auge und fuhr auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auf. Laut Potsdamer Richterspruch haben Eingaben im Navigationsgerät für die Berechnung von Strecken oder ähnlichem nur im Stand zu erfolgen. Der Mann am Steuer des fahrenden Verkehrsmittels müsse sich - gerade auf einer die besondere Aufmerksamkeit verlangenden Autobahn - ausschließlich auf die nach vorheriger Programmierung automatisch und selbsttätig angezeigten Informationen beschränken. (swe)(sw)
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