Aktuelles Urteil: Falschparker haftet bei Unfall mit

Fährt ein Auto auf ein parkendes Fahrzeug auf, scheint zunächst klar zu sein, dass der Auffahrende allein schuld ist. Im aktuellen Fall aber sah das Gericht das anders.
Anna Maria Schmid

Ein Fahrer hatte sein Fahrzeug direkt hinter einer Verkehrsinsel am rechten Fahrbahnrand im Halteverbot geparkt. Sie verengte die Fahrbahn und andere Autos kamen nur noch mit Mühe vorbei. Nach Einbruch der Dunkelheit fuhr ein Fahrer ungebremst auf den geparkten Pkw auf. Er schob diesen dabei auf den davor geparkten Wagen und diesen auf einen weiteren. Der Falschparker verlangte nun Schadenersatz von dem Fahrer, der auf sein Auto aufgefahren war. Das berichtet die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice).

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main teilte den Schaden demanch unter den beiden Beteiligten auf. Da der fließende Verkehr Falschparkern in der Regel ausweichen könne, bekämen sie bei einem Auffahrunfall zwar normalerweise den vollen Schadenersatz zugesprochen. Hier liege der Fall jedoch anders: Das Auto sei an einer äußerst ungünstigen Stelle geparkt gewesen, sodass es andere Verkehrsteilnehmer erheblich behinderte. Der Halter müsse sich daher ein Mitverschulden von 25 Prozent anrechnen lassen. Den überwiegenden Teil der Schuld und damit die größere Verantwortung für den Unfall habe jedoch der Autofahrer zu tragen, der das Hindernis zu spät gesehen habe. (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15. März 2018, Az. 16 U 212/17)

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