Aktuelles Urteil: BGH erlaubt Dashcam

Auch wenn die Aufzeichnungen einer Kamera auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe gegen Datenschutzrecht verstoßen, können sie als Beweismittel vor Gericht zulässig sein. Das hat der BGH entschieden.
Anna Maria Schmid

Wie die Rechtsexperten der Arag berichten, konnte ein Sachverständiger, den das Amtsgericht Magdeburg beauftragt hatte, den Hergang eines verhandelten Unfalls nicht aufklären. Auch Zeugenaussagen brachten keine weiteren Hinweise. Dem Kläger wurde daraufhin die Hälfte des Gesamtschadens als Schadenersatz zugesprochen. Er wollte jedoch weitere 1.330 Euro erstreiten. Deshalb verlangte er, auch die Videoaufnahmen seiner Dashcam als Beweismittel zuzulassen, so die Arag. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Magdeburg lehnten dies mit dem Verweis auf das Persönlichkeitsrecht des Unfallgegners ab. Welche Maßstäbe für die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen vor Gericht genau gelten, haben nun die obersten Zivilrichter am BGH geklärt. Die Aufnahmen verstoßen gegen das Datenschutzrecht, so die Richter. Da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig. Die Aufzeichnungen seien deshalb im Unfallhaftpflichtprozess nach entsprechender Interessenabwägung als Beweismittel verwertbar (BGH, Az. VI ZR 233/17).

Symboldbild Transportjobs

Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?

Alle Transport-Jobs anzeigen »