Rechts-Tipp: Zweite Klagefrist gegen Lkw-Kartell läuft aus

Noch bis zum 30. Mai 2018 können Transportunternehmen Schadensersatz in Milliardenhöhe geltend machen. Viele Unternehmen haben Ansprüche noch nicht angemeldet. Das Abtretungsmodell biete eine Klagemöglichkeit ohne Prozesskostenrisiko und Anmeldegebühr.
Foto: HUSS-VERLAG
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Torsten Buchholz

Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen sowie Betriebe, die Lkw besitzen, droht laut Mitteilung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) eine Summe von mehr als zwei Milliarden Euro an Schadensersatz zu entgehen. Erst ein Teil der Unternehmen, die Schadensersatzansprüche gegen das Lkw-Kartell anmelden könnten, hätten diese Ansprüche bereits rechtsanhängig gemacht oder dafür die Vorrausetzungen geschaffen.

Der Stichtag 30. Mai 2018 markiert den Anmeldeschluss für eine zweite und letzte Klage gegen die großen europäischen Lkw-Hersteller. Unternehmen, die diesen Stichtag verpassen, können sich dann nicht mehr der Klage, in der ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko vor Gericht gebracht werden, anschließen.

Der BGL., der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) e.V. und der DSLV Deutscher Speditions- und Logistikverband empfehlen ihren Mitgliedsunternehmen, gegen das Lkw-Kartell mit Hilfe des Abtretungsmodells der financialright claims zu klagen.

„Wir raten unseren Mitgliedern eindringlich, ihre Ansprüche anzumelden. Angesichts des engen Wettbewerbs hat derjenige einen Vorteil, der seine Ausgaben im Griff hat – unter anderem, indem er einen fairen Preis für sein Fahrzeug zahlt und was zu viel gezahlt wurde mit Zinsen zurückerhält“, sagt BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Dirk Engelhardt.

Mit diesem Modell, bei der der Rechtsdienstleister financialright claims mit der Kanzlei Hausfeld und dem weltweiten Prozessfinanzierer Burford Capital zusammenarbeitet, können Unternehmen ohne Kostenrisiko Ansprüche gegen Hersteller durchsetzen. Nur im Erfolgsfall fällt eine Provision in Höhe von 33 Prozent an. Für Mitglieder der genannten Verbände ist diese als Verbandsvorteil auf 28 Prozent. reduziert.

3.200 Unternehmen haben sich nach Mitteilung des BGL bereits für die erste Klage angemeldet. Der Einsatz der Online-Plattform www.truck-damages.com zur Fahrzeuganmeldung reduziert erheblich den Aufwand für die einzelnen Unternehmen. Auch kleinere Fuhrparks können berücksichtigt werden. Eine erste Klage für 3.200 Unternehmen mit einer Gesamtzahl von knapp 85.000 Lkw hat financialright claims im Dezember 2017 eingereicht.

„Mittlerweile gibt es vier Grundurteile deutscher Gerichte in Sachen Lkw-Kartell, in denen die grundsätzliche Haftung der Lkw-Kartellanten ihren Kunden gegenüber festgestellt wurde“, sagt Dr. Alex Petrasincu, Partner bei der Kanzlei Hausfeld. Dies sind ein Urteil des Landgerichts Hannover vom 18. Dezember 2017 (Az. 18 O 8/17), zwei Urteile des gleichen Gerichts vom 16. April 2018 (Az. 18 O 21/17 und Az. 18 O 23/17) sowie ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30. April 2018 (Az. 45 O 1/17). Die Gerichte haben dabei festgestellt, dass man – entgegen dem bisherigen öffentlichen Vorbringen der Lkw-Kartellanten – sehr wohl davon ausgehen kann, dass das Kartell zu überhöhten Preisen geführt hat. Das Landgericht Stuttgart hat zudem eine Vermutung dafür angenommen, dass das Kartell auch noch nach seinem offiziellen Ende im Januar 2011 für noch mindestens ein Jahr zu überhöhten Preisen geführt hat.

Im Zuge des Lkw-Kartells sind Unternehmen in ganz Europa klageberechtigt. Insgesamt summiert sich der Betrag, der Unternehmen durch nicht eingeklagten Schadenersatz allein in Deutschland zu entgehen droht, auf weit über zwei Milliarden Euro. Aufgrund der Erfahrung in anderen Fällen gehen Experten davon aus, dass der Schaden samt Zinsen konservativ gerechnet mindestens zehn Prozent des gezahlten Lkw-Kaufpreises (netto) beziehungsweise zehn Prozent der gezahlten Leasingraten betragen dürfte. Bei einem Lkw-Kaufpreis (netto) von durchschnittlich 50.000 bis 80.000 Euro sei ein Schaden samt Zinsen pro Lkw von mindestens 5.000 bis 8.000 Euro zu erwarten. Angesichts der 700.000 Lkw und Sattelzugmaschinen über sechs Tonnen, die zwischen 2003 und 2011 in Deutschland laut Kraftfahrtbundesamt zugelassen wurden, ergibt sich für diese Fahrzeuggruppe ein möglicher Schadensersatz von 3,5 Milliarden Euro bis 5,6 Milliarden Euro.

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