Aktuelles Urteil: Keine Unfallversicherung bei Glatteisprüfung

Eis auf der Fahrbahn oder nicht? Prüft ein Autofahrer das, bevor er zur Arbeit fährt, und verletzt sich dabei auf dem Rückweg zum Auto, ist das kein versicherter Arbeitsunfall.
Anna Maria Schmid

In dem zu entscheidenden Fall war der Kläger morgens aus dem Haus gegangen und hatte seine Arbeitstasche in das auf dem Grundstück parkende Auto gelegt. Danach ging er ein paar Meter weiter auf die öffentliche Straße, um die Fahrbahnverhältnisse zu prüfen. Denn der Wetterbericht hatte für die Nacht überfrierende Nässe oder leichtem Schneefall vorhergesagt. Auf dem Rückweg zu seinem Auto stürzte der Kläger an der Bordsteinkante und verletzte sich am rechten Arm.

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der unmittelbare und damit versicherte Weg zur Arbeitsstätte bereits zu dem Zeitpunkt unterbrochen war, zu dem der Kläger die Straße betreten hatte. Bei der Prüfung der Fahrbahnverhältnisse handele es sich nur um eine Vorbereitungshandlung zum versicherten Arbeitsweg. Vorbereitungshandlungen seien nach ständiger Rechtsprechung jedoch nur versichert, wenn entweder eine rechtliche Pflicht bestehe, eine solche Handlung vorzunehmen oder wenn die Handlung zur Beseitigung eines unvorhergesehenen Hindernisses erforderlich wäre. Beides war in diesem Fall laut ARAG Experten nicht so (BSG, Az.: B 2 U 3/16 R).

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