Rechtsurteil: Fahrverbot nach wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung

Überschreitet ein Fahrer, der bereits zum wiederholten Male wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen und Fahrens trotz Fahrverbots zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, erneut das Tempolimit, kann dies neben einer doppelten Geldbuße auch ein Fahrverbot zur Folge haben – so die Arag-Rechtsexperten.
Anna Barbara Brüggmann

Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte in den vergangenen vier Jahren in insgesamt acht Fällen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 21 und 46 Stundenkilometern verurteilt. Zudem war er wegen Fahrens trotz Fahrverbots zu einer Geldstrafe verurteilt worden, ingesamt fünf Mal wurde gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen.
Am 27.12.2015 überschritt er dann erneut die zulässige Geschwindigkeit - und zwar um 22 km/h. Über ein bei der Messung entstandenes Lichtbild und eine Polizeibeamtin wurde er vor Gericht überführt, denn er selbst machte bei der Verhandlung keine Angaben.

Das Amtsgericht (AG) München hat den Angeklagten zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt und als Besinnungsmaßnahme zudem ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Vor allem gelte dies vor dem Hintergrund, dass es dem Betroffenen an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und an der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehle.
Die alleinige Erhöhung des Bußgeldes reiche für einen erzieherischen Effekt und eine notwendige Warnwirkung für die Zukunft bei dem Betroffenen nicht aus, so die Arag-Rechtsexperten zu dem Urteil. (AG München, Az.: 437 Js 150260/16)

Symboldbild Transportjobs

Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?

Alle Transport-Jobs anzeigen »