Aktuelles Urteil: Auffahrunfall an grüner Ampel wegen Martinshorn

Ein Autofahrer, der das Martinshorn eines Einsatzfahrzeugs hört, muss schnellstmöglich herausfinden, von wo sich das Einsatzfahrzeug nähert und darf daher auch an einer grünen Ampel bremsen.
Christine Harttmann

Einem Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg zufolge, muss ein anderer Fahrer, der dann hinten auffährt, den Schaden komplett ersetzen.

Im verhandelten Fall war eine Autofahrerin mit ihrem Fahrzeug an einer roten Ampel gestanden und wollte nach rechts abbiegen. Ein weiteres Fahrzeug hinter ihr wollte ebenfalls nach rechts abbiegen. Als die Ampel auf Grün umschaltete, fuhren beide Fahrzeuge an. Während des Abbiegevorgangs hörte die Frau im vorderen Fahrzeug das Martinshorn eines Rettungswagens und bremste. Das Auto hinter ihr fuhr auf. Vom Fahrer des auffahrenden Wagens forderte daraufhin die Frau, dass er den gesamten Schaden zu ersetzen habe. Tatsächlich regulierte jedoch die Versicherung zunächst nur etwa zu zwei Dritteln. Den Rest klagte die Frau ein und erhielt vor dem LG Hamburg weitgehend Recht.

Nach Auffassung des Landgerichts spricht bei einem Auffahrunfall der Anschein dafür, dass der Auffahrende entweder unaufmerksam gewesen oder beim Abbiegen zu dicht aufgefahren ist. Könne dies nicht widerlegt werden, hafte der Auffahrende. Grundsätzlich trete dann auch die einfache Betriebsgefahr und somit ein Mitverschulden des anderen Fahrzeugs dahinter zurück. Auch das Bremsen der Fahrerin führe zu keiner anderen Wertung. Ein Verkehrsverstoß liege nur dann vor, wenn es sich um eine starke Bremsung ohne zwingenden Grund handele. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen. Auch wenn später kein Fahrzeug mit Blaulicht oder Martinshorn an der Unfallstelle vorbeigefahren sei, reiche es, dass die Klägerin ein Martinshorn gehört habe. Höre man ein solches Rettungssignal, sei es geboten, sich schnellstmöglich davon zu überzeugen, von wo ein entsprechendes Fahrzeug sich nähere.

Das Landgericht hatte außerdem Zweifel, ob es sich tatsächlich um eine starke Bremsung gehandelt hatte. Der andere Autofahrer sprach von einer „Vollbremsung“. Da beide Parteien aber bei Grün gerade erst in eine Straße abbiegen wollten, handele es sich wohl eher nicht um eine starke Bremsung.

Symboldbild Transportjobs

Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?

Alle Transport-Jobs anzeigen »