Aktuelles Urteil: Krankheitsbedingte Kündigung war rechtens

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist gerechtfertigt, wenn keine Besserung der Erkrankung in Sicht ist und die Arbeitserleichterungen seitens des Arbeitgebers keine Früchte tragen.
Christine Harttmann

Dieses Urteil fällte laut einem Bericht der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline das Landesarbeitsgericht Köln (Az. 11 Sa 25/16). Bei dem berichteten Rechtsstreit ging es um einen Paketsortierer, der seit über zehn Jahren für seinen Betrieb arbeitete. Seit 2007 allerdings fehlte er dann allerdings regelmäßig über teils längere Zeiträume. Allein 2014 häufte er dadurch beinahe 200 Fehltage an. Der Mann litt an Depression. Aus diesem Grund konnte er seinen Arbeitsalltag nicht mehr bestreiten. Sein Arbeitgeber versetzte ihn daraufhin an einen weniger anstrengenden Arbeitsplatz und schraubte das Arbeitspensum auf zwölf Wochenstunden herunter. Dies trug allerdings nicht zu einer Verbesserung der Situation bei. Am Ende zog der Betrieb schließlich die Reisleine und kündigte dem Mann.

Das Landesarbeitsgericht bestätigte nun die Kündigung und kassierte damit auch die Entscheidung der Vorinstanz. Die Kündigung sei wirksam, weil nach sieben Jahren noch immer keine Besserung der Erkrankung in Sicht sei. Abzuwägen sei hier stets die Interessen des Arbeitgebers mit denen des Mitarbeiters, auch in Hinblick auf Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall. „Eine weitere Beschäftigung ist dem Arbeitgeber hier wirtschaftlich aber nicht mehr zuzumuten“, erklärte dazu Rechtsanwalt Frank Böckhaus.

Der Betrieb habe schließlich alles unternommen, um den Mitarbeiter zu halten. Er habe ich an einen weniger anstrengenden Arbeitsplatz versetzt und seine Wochenarbeitszeit gekürzt. Mehr sei dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, so das Gericht.

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