Aktuelles Urteil: Zuhause betrunken, Führerschein entzogen

Trifft die Polizei einen Führerscheininhaber zuhause stark alkoholisiert an, dann darf sie ihm bei Nachweis einer Alkoholabhängigkeit die Fahrerlaubnis entziehen.
Redaktion (allg.)

Ein Kraftfahrzeugführer wurde in seinen privaten vier Wänden von der Polizei angetroffen. Dabei stellten sie beim Führerscheininhaber einen Promillewert von 2,37 fest. Aufgrund dieser Feststellungen ordnete die Kreisverwaltung an, dass der Mann seine Fahreignung überprüfen lassen müsse. Der Gutachter stellte dann fest, dass der Mann alkoholabhängig sei. Auf der Grundlage dieses Gutachtens hatte die Kreisverwaltung dem Mann mit sofortiger Wirkung den Führerschein entzogen.

Enttäuscht wandte sich der Mann mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Neustadt. Am 28. September entschied dies, dass der Eilantrag erfolglos sei (Az. 1 L 784/16.NW). 
Begründet hatte das Gericht seine Entscheidung damit, dass der Mann ungeeignet sei, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen, da er alkoholabhängig sei. Weiter meinte das Gericht, dass beim Führerscheininhaber bereits vor drei Jahren eine 
Alkoholabhängigkeit festgestellt worden sei. Abschließend meinte das Verwaltungsgericht, dass der Führerscheinentzug nicht voraussetze, dass der Kläger alkoholisiert am Straßenverkehr partizipieren müsse.

(boe)
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