Rechtstipp: Bezahlter Urlaub auch für Mini-Jobber
Gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz hat jeder Arbeitnehmer ein Anrecht darauf, dass er auch im Krankheitsfall und an Feiertagen weiter seinen Lohn erhält. Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss ihm der Arbeitgeber außerdem bezahlten Urlaub gewähren.
Arbeitsvertragliche Regelungen, die den gesetzlichen Vorschriften widersprächen, seien nichtig und schränkten die gesetzlichen Ansprüche nicht ein, teilt die deutsche Anwaltshotline mit. Insbesondere eine pauschale Einschränkung des Anspruches auf Lohnfortzahlung beschneide die Rechte des Arbeitnehmers, da sie zu einer Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohnes führen könne.
Den Mini-Jobber vom Weihnachtsgeld oder zusätzlichem Urlaubsgeld auszuschließen ist dagegen rechtmäßig.
Lkw , Lkw-Tests , Newsletter für Transportbranche und Speditionen , Wirtschaftsnachrichten , KEP-Dienste , Container, Paletten , Schienengüterverkehr , Lkw-Maut , Seehäfen , Luftfrachtverkehr , Transport-Recht , Elektromobilität , Europapolitik , Fuhrpark- und Flottenmanagement , Temperaturgeführte Transporte , Fahrzeugbeschaffung (Leasing, Miete, Kauf) , Frachtschifffahrt , Verkehrspolitik, Infrastruktur , Logistik- bzw. Transport-Dienstleistungen , Speditionen , Straßengüterverkehr , Lkw-Fahrer , Trailer (Sattel-Auflieger) , Lkw-Reifen , Kombinierter Verkehr
Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?