Rechtstipp: Bezahlter Urlaub auch für Mini-Jobber

Mini-Jobber haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer. Das gilt auch für den Urlaubsanspruch, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und für Feiertage.
Christine Harttmann

Gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz hat jeder Arbeitnehmer ein Anrecht darauf, dass er auch im Krankheitsfall und an Feiertagen weiter seinen Lohn erhält. Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss ihm der Arbeitgeber außerdem bezahlten Urlaub gewähren.

Arbeitsvertragliche Regelungen, die den gesetzlichen Vorschriften widersprächen, seien nichtig und schränkten die gesetzlichen Ansprüche nicht ein, teilt die deutsche Anwaltshotline mit. Insbesondere eine pauschale Einschränkung des Anspruches auf Lohnfortzahlung beschneide die Rechte des Arbeitnehmers, da sie zu einer Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohnes führen könne.

Den Mini-Jobber vom Weihnachtsgeld oder zusätzlichem Urlaubsgeld auszuschließen ist dagegen rechtmäßig.

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