Aktuelles Urteil: Europakennzeichen überklebt

Wer sein Nummernschild beklebt, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug stillgelegt wird.
Torsten Buchholz

In einem aktuell vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart entschiedenen Fall wurde das Europafeld mit einer schwarz-weiß-roten Reichsflagge überklebt (Az. 8 K 4792/14).

Nach Mitteilung der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline überklebte eine Frau auf ihrem Nummernschild das Europazeichen mit der Reichsflagge. Die Zulassungsbehörde forderte sie daher auf, die Aufkleber zu entfernen. Dem wollte die Frau jedoch nicht nachkommen. Daraufhin untersagte ihr die Behörde, ihr Auto zu nutzen und forderte, die Papiere bei der Zulassungsstelle abzugeben. Die Fahrzeughalterun weigerte sich und reichte schließlich Klage ein.

Ein Kennzeichen dürfe zwar nicht mit Glas, Folie oder Ähnlichem verändert werden. Dies habe sie aber auch nicht getan, denn der Aufkleber mit der Reichsflagge verdecke lediglich die Europasterne und trage auch das vorgeschriebene „D". Das blaue Europafeld sei getrennt vom Nummernschild zu betrachten, meint die Klägerin.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage der Frau zurück. „Denn das blaue „Eurofeld" ist genauso vorgeschriebener Teil des Kennzeichens und darf daher nicht derart verändert werden ", so Rechtsanwalt Thomas Lork von der Deutschen Anwaltshotline. Das Fahrzeug werde den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht, daher dürfe es auch nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

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