Aktuelles Urteil: Mißbrauch der Kreditkarte ein Kündigungsgrund
Dagegen zog er vor Gericht. Doch das Landesarbeitsgericht Nürnberg gab dem Unternehmen recht: Der Arbeitnehmer habe in schwerwiegender Weise gegen seine Verpflichtung verstoßen, Rücksicht auf das Vermögen seines Arbeitgebers zu nehmen, so das Gericht. Zwar gab der Mann an, der Betrieb habe ihm nicht ausdrücklich verboten, die Kreditkarte privat zu nutzen. Das spiele hier aber keine Rolle. „Eine Firmenkreditkarte darf auch ohne ein ausgesprochenes Verbot grundsätzlich nicht für private Zwecke verwendet werden“, erläutert Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der deutschen Anwaltshotline.
Eine vorherige Abmahnung sei letztendlich deshalb unnötig, weil der Mann dem Unternehmen nicht von sich aus angezeigt hatte, dass er die Kreditkarte privat nutzte und die unfreiwillig ausgelegten Kosten offensichtlich nicht erstatten wollte, erklärte das Gericht.
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