Rechtstipp: Führerscheinentzug wegen wiederholtem Falschparken

Wer allzu oft gegen Parkverbote verstößt oder sein Fahrzeug so abstellt, dass es Rettungsfahrzeuge behindert, riskiert Punkte in Flensburg und schlimmstenfalls sogar den Entzug seines Führerscheins.
Christine Harttmann

In der Regel hat das Parken im Halteverbot Verwarnungs- oder Bußgelder zur Folge. Wer aber mit seinem Fahrzeug – etwa durch Parken in einer Kurve – ein Rettungsfahrzeug behindert muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Nach acht Punkten ist die Fahrerlaubnis weg. Der Betroffene muss den Führerschein neu beantragen.

Bei einer extremen Häufung von Parkverstößen könne die Behörde auch eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) anordnen, erklärt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Verweigere sich der Fahrer oder bestehe den Test nicht, sei er seinen Führerschein wegen mangelnder Fahreignung los.

Eine feste Anzahl von Verstößen gibt es dabei nicht. Die Gerichte haben einen Fahrerlaubnisentzug bei 127 Verstößen in unter zwei Jahren und 300 Verstößen in drei Jahren bestätigt. Das Verwaltungsgericht Saarlouis hielt 118 Verstöße in viereinhalb Jahren für ausreichend.

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