Aktuelles Urteil: Keine Mautpflicht bei Solofahrt

Solofahrende Sattelzugmaschinen müssen laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln keine Lkw-Maut zahlen.
Torsten Buchholz

Im verhandelten Fall führt die klagende österreichische Firma regelmäßig entgeltliche Überführungen von fabrikneuen, noch niemals zuvor regulär zugelassenen Sattelzugmaschinen auf eigenen Achsen durch. Infolge einer Kontrolle wurde das Unternehmen nachträglich durch das Bundesamt für Güterverkehr zur Zahlung von Lkw-Maut herangezogen.

Diese Mauterhebung war nach Ansicht des VG Köln rechtswidrig, denn schon die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Mautpflicht seien bei solofahrenden Sattelzugmaschinen nicht gegeben. So ist es laut Aarag-Experten nach dem Gesetz erforderlich, dass das Fahrzeug ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist. An dieser Ausschließlichkeit mangelt es jedoch bei solofahrenden Sattelzugmaschinen, da auf Basis des technischen Aufbaus und der konkreten Konstruktion nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Sattelzugmaschine nicht auch anderen Zwecken als dem Gütertransport offen stehe (VG Köln, Az. 14 K 3417/11).

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