Aktuelles Urteil: Passiv gekifft, Führerschein trotzdem weg

Wer Cannabis raucht, kann seinen Führerschein verlieren. Da helfen auch Schutzbehauptungen nicht, die passives Rauchen angeben. So entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Az. 9 L 541/14).
Redaktion (allg.)

Wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, wurde ein Mann bei einer Verkehrskontrolle angehalten. Ein Drogentest ergab, dass der Fahrer eine erhebliche Menge THC im Blutkreislauf hatte. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis sofort entzogen. Der Mann gab an, zwar selbst ab und zu die Droge zu konsumieren, nicht jedoch in der letzten Zeit. Er sei allerdings am Vorabend mit Freunden zusammen gewesen, die alle ausgiebig geraucht hatten. Er vermutete, der Drogentest sei wegen des Passivrauchens positiv ausgefallen, was ihm allerdings nicht angelastet werden könne. Deswegen verlangte der Fahrer seinen Führerschein zurück.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen glaubte dem Mann nicht, dass er am Vorabend selbst nichts geraucht hatte. Denn die Höhe des THC-Gehaltes im Blut deutete auf einen tatsächlichen Konsum hin. Das sei allerdings auch unerheblich. „Denn dem Fahrer kann auch beim passiven Rauchen ein bewusster Konsum unterstellt werden", weiß Rechtsanwalt Frank Böckhaus. Er hätte sich darüber im Klaren sein müssen, dass er nicht mehr verkehrstauglich war. Offensichtlich sei der Mann nicht in der Lage, das Rauchen und Fahren strikt zu trennen. Das mache ihn zu einer Gefahr im Straßenverkehr, bekräftigte das Gericht die Entscheidung.

(tpi)
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